Über kaum ein Rechtschreibthema wird so viel gerätselt wie über Datum und Uhrzeit. „Am Dienstag, dem“ oder „den“? Durch welchen Strich ersetzt man das Wort „bis“, und kommt zu dem Strich ein Leerzeichen oder nicht? Muss man vor Einzelziffern eine Null setzen? Egal ob in Briefen, Einladungen oder bei der Angabe von Öffnungszeiten – die Unsicherheit ist groß.
Wenn es Ihnen auch so geht, kann ich Sie trösten: Das liegt nicht an Ihrem Unvermögen, sondern an der Vielzahl von parallel existierenden Schreibweisen, von denen einige falsch, viele aber gleichwertig gültig sind.
Duden, DIN, verstreute Regeln
Zwei Dinge kommen erschwerend hinzu. Zum einen werden die einschlägigen Regeln im Duden nicht gebündelt dargestellt. Man muss also relativ detektivisch vorgehen.
Zum anderen gibt es da noch die DIN 5008, die dem Duden in einigen Fällen widerspricht. Diese DIN-Norm legt grundlegende Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest und hat im professionellen Bereich ein so großes Gewicht, dass sie sogar dem Duden Konkurrenz macht.
Ich habe mich bemüht, die verstreut liegenden Regeln möglichst umfassend und übersichtlich für Sie zusammenzutragen. Begründungen (z. B. Dativ oder Akkusativ) lasse ich weg, da es das nur noch komplizierter machen würde.
Für manche Spezialfälle musste ich Regeln übertragen oder Fragen nach eigener Logik beantworten. Ich übernehme daher keine Gewähr für die Korrektheit sämtlicher Aussagen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Duden-Sprachberatung.
Der Blogbeitrag ist in folgende Abschnitte untergliedert:
- Richtig einladen: „Wir feiern am … um …“
- Zeiträume: „von … bis …“
- Datumsangaben richtig schreiben
- Uhrzeiten richtig schreiben
Los geht’s.
Richtig einladen: „Wir feiern am … um …“
Datumsangaben im Satzgefüge sind teuflisch kompliziert: Heißt es „den“ oder „dem“, und was ist mit den Kommas? Das Tückische: Es gibt mehrere korrekte Varianten, aber manches geht eben auch nicht.
1. Dem oder den?
a) Bei „am + Wochentag“ können Sie im Anschluss „den“ oder „dem“ verwenden oder die Präposition weglassen:
- Am Freitag, dem 23. Februar 2018
- Am Freitag, den 23. Februar 2018
- Am Freitag, 23. Februar 2018
b) Sie können das „am“ auch weglassen, dürfen dann jedoch kein „dem“ verwenden:
- Freitag, den 23. Februar 2018
- Freitag, 23. Februar 2018
Freitag, dem 23. Februar 2018
2. Kommasetzung nach dem Datum
Und wie geht es nach dem Datum weiter – Komma oder nicht? Es steht Ihnen frei:
- Am Freitag, dem 23. Februar 2018[,] feiern wir unser Firmenjubiläum.
- Am Freitag, 23. Februar 2018[,] feiern wir unser Firmenjubiläum.
- Am Freitag, den 23. Februar 2018[,] feiern wir unser Firmenjubiläum.
- Freitag, den 23. Februar 2018[,] feiern wir unser Firmenjubiläum.
- Freitag, 23. Februar 2018[,] feiern wir unser Firmenjubiläum.
Man kann das Datum nämlich entweder als Zusatz begreifen – und Zusätze werden in Kommas eingeschlossen – oder aber als Aufzählung, die ja kein schließendes Komma kennt.
3. Mit Uhrzeit
Tritt die Uhrzeit hinzu, wird es etwas komplizierter. Grundsätzlich steht Ihnen das schließende Komma zwar auch hier frei, aber es gibt im Duden einen Ausnahmefall – und zwar, wenn Sie mit „dem“ konstruieren.
a) Fall 1: Konstruktion mit „dem“
- Die Feier findet am Freitag, dem 23. Februar 2018, um 16 Uhr statt.
b) Fall 2: Alle anderen Varianten
- Die Feier findet am Freitag, den 23. Februar 2018[,] um 16 Uhr statt.
- Die Feier findet am Freitag, 23. Februar 2018[,] um 16 Uhr statt.
- Die Feier findet Freitag, 23. Februar 2018[,] um 16 Uhr statt.
- Die Feier findet Freitag, den 23. Februar 2018[,] um 16 Uhr statt.
Auch nach der Uhrzeit dürften Sie noch ein Komma setzen – dann nämlich, wenn man alle Angaben als Zusätze begreift:
- Die Feier findet am Freitag, den 23. Februar 2018, um 16 Uhr, statt.
Das zerhackstückelt den Satz aber zu sehr, ich würde es nicht empfehlen.
c) Ohne Wochentag steht gar kein Komma:
- Die Feier findet am 23. Februar 2018 um 16 Uhr statt.
4. Mein Rat
Wenn Sie jetzt nur noch Sternchen sehen: Sie brauchen sich das nicht alles zu merken. Wählen Sie einfach eine Schreibweise aus, die Sie fortan immer verwenden. Also zum Beispiel:
- Am Freitag, dem 23. Februar 2018 feiern wir unser Firmenjubiläum.
- Die Feier findet am Freitag, 23. Februar 2018, um 16 Uhr statt.
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Zeiträume: „von … bis …“
Die Angabe von Zeiträumen hat es ebenfalls in sich.
1. Vom/von, bis/bis zum
a) Datumsangaben werden mit „vom“ gebildet. Im Anschluss können Sie nach Belieben „bis“ oder „bis zum“ verwenden.
- Die Veranstaltung findet vom 23. bis 25. Februar 2018 statt.
- Die Veranstaltung findet vom 23. bis zum 25. Februar 2018 statt.
b) Tritt ein Wochentag hinzu, verwenden Sie „von“. „Vom“ geht wahrscheinlich auch, klingt in meinen Ohren aber unschön. Eine offizielle Regel habe ich dazu leider nicht gefunden.
- Die Veranstaltung findet von Freitag, 23. Februar bis Sonntag, 25. Februar statt.
- (Die Veranstaltung findet vom Freitag, 23. Februar bis zum Sonntag, 25. Februar statt.)
c) Uhrzeiten werden mit „von-bis“ gebildet:
- von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr
2. Auslassungen
Der erste Teil einer Von-bis-Verbindung darf abgekürzt werden:
- vom 01.02.[2018] bis 30.03.2018
- von 06:30 [Uhr] bis 10:30 Uhr
3. Kommasetzung, „den“ oder „dem“
Jetzt wird es etwas knifflig, da sich im Duden dazu keine Beispiele finden. Überträgt man die Regeln von oben, komme ich auf folgende Alternativen:
- Die Veranstaltung findet von Freitag, 23. Februar 2018[,] bis Sonntag, 25. Februar 2018[,] statt.
- Die Veranstaltung findet von Freitag, den 23. Februar 2018[,] bis Sonntag, den 25. Februar 2018[,] statt.
Unsicher bin ich bei der Variante „von Freitag, dem 23. Februar 2018“. Setzt man das „von“ mit einem weggelassenen „am“ gleich, wäre der Anschluss mit „dem“ nicht erlaubt. Ich würde die Variante daher nicht nutzen. (Andere Meinungen bitte gerne im Kommentarfeld.)
4. Der Ersatzstrich für „bis“
Oftmals möchte man das Wort „bis“ durch einen Strich ersetzen. Auch dazu gilt es Einiges zu beachten.
a) Als Zeichen für „bis“ ist der Gedankenstrich zu verwenden.
Dieser ist länger als ein Bindestrich. Sie erzeugen ihn, indem Sie auf dem Ziffernblock der Windows-Tastatur [Strg] + [-] drücken, am Mac [alt] + [-]. Funktioniert der Windows-Shortcut nicht, können Sie bei chip.de weitere Möglichkeiten nachlesen.
b) Vor und nach dem „bis“-Strich steht laut Duden kein Leerzeichen:
- 22.–23. Februar 2018
- Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr
Anders die DIN 5008, sie sieht vor und nach dem „bis“-Strich ein Leerzeichen vor:
- 22. – 23. Februar 2013
- Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10:00 – 18:00 Uhr
Bei Platzmangel dürfen die Leerzeichen laut DIN 5008 wegfallen.
c) In der Verbindung „von … bis“ ist das Wort „bis“ auszuschreiben:
- vom 22. bis 23. Februar
vom 22.–23. Februar
Datumsangaben richtig schreiben
Kommen wir nun zur richtigen Schreibweise des Datums.
1. Mit oder ohne führende Null?
a) Fall 1: Reine Zahlenangabe
Bei numerischen Datumsangaben empfiehlt die DIN 5008 die Schreibweise JJJJ-MM-TT. Das hat sich im deutschsprachigen Raum jedoch noch nicht durchgesetzt; üblicher ist das Format TT.MM.JJJJ. Die DIN erlaubt auch das.
Tag und Monat sind zweistellig anzugeben. Bei einer einstelligen Zahl setzt man also eine sogenannte führende Null.
- 04.02.2018
Der Duden setzt Leerschritte zwischen die einzelnen Stellen, die DIN 5008 nicht. Ich empfehle, hier der DIN zu folgen (keine Leerschritte).
b) Fall 2: Datumsangabe plus Wochentag, Ort o. Ä.
Wenn zur numerischen Datumsangabe Wörter dazutreten, dürfen Sie laut Duden die führende Null weglassen:
- Freitag, der 04.02.2018 oder Freitag, der 4.2.2018
- Berlin, 04.02.2018 oder Berlin, 4.2.2018
Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie im Fließtext ein Datum erwähnen.
c) Fall 3: Monat als Wort
Schreiben Sie den Monat als Wort aus, entfällt die führende Null bei der Tagesangabe:
- 4. Februar 2018
04. Februar 2018
2. Jahreszahl abkürzen
a) Laut Duden dürfen Sie die Jahreszahl auf zwei Ziffern abkürzen:
- 04.02.18
b) Die abgekürzte Jahreszahl steht ohne Apostroph – auch im Fließtext:
- in den Jahren 97 und 98
Anmerkung: „In den Jahren 17 und 18“ würde man wohl nicht schreiben. Jahreszahlen des neuen Jahrtausends geben Sie besser vierstellig an.
3. Wochentage und Monate abkürzen
a) Wenn Sie Wochentage abkürzen wollen, verwenden Sie die ersten beiden Buchstaben und setzen Sie einen Punkt – so will es jedenfalls der Duden:
- Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So.
b) Die Monate kürzt der Duden folgendermaßen ab:
- Jan., Febr., März, Apr., Mai, Juni, Juli, Aug., Sept., Okt., Nov., Dez.
Einheitlicher – nämlich immer mit drei Buchstaben – hält es die Datumsnorm ISO 8601:
- Jan., Feb., Mrz., Apr., Mai, Jun., Jul., Aug., Sep., Okt., Nov., Dez.
4. Ort + Datum im Brief
a) Auf den Ort folgt ein Komma, danach sind Sie recht frei.
Interessanterweise sieht die DIN 5008 gar nicht vor, zu einem Briefdatum noch den Ort zu setzen. Der Duden sagt dazu meines Wissens auch nichts. Sie können sich also selbst für eine Schreibweise entscheiden. Zu beachten ist jedoch die richtige Schreibweise mit oder ohne führende Null (siehe oben).
- Berlin, 4. Februar 2018
- Berlin, 04.02.2018
- Berlin, 4.2.2018
- veraltet, aber erlaubt: Berlin, den 1. Februar 2018
b) Ohne Angabe des Tages:
- Berlin, im Februar 2018
- Berlin, Februar 2018
Uhrzeiten richtig schreiben
Datum erledigt, jetzt geht es um die Uhrzeit. Wie schreibt man sie richtig – mit Punkt oder Doppelpunkt, mit oder ohne führende Null?
1. Zeitangaben aus Stunden und Minuten
a) Zeitangaben aus Stunden und Minuten oder Stunden, Minuten und Sekunden sind laut DIN 5008 mit einem Doppelpunkt zu gliedern. Jede Einheit ist mit zwei Ziffern anzugeben.
- 09:30 Uhr
- 09:30:05 Uhr
b) Der Duden erlaubt zusätzlich den Punkt und die Hochstellung:
- 12:30 Uhr, 12.30 Uhr oder 1230 Uhr
c) Auch die führende Null ist für den Duden nicht zwingend:
- 09:30 Uhr oder 9:30 Uhr
2. Stunde alleine
Steht die Stunde alleine, reicht alternativ auch die verkürzte Schreibweise: 9 Uhr. Hier sind sich DIN 5008 und Duden einig.
3. Die Abkürzung „h“
Die Abkürzung „h“ steht für „Stunde“. „10 h“ bedeutet daher streng genommen nicht 10 Uhr, sondern 10 Stunden.
Der Duden erlaubt es dennoch, „h“ auch für „Uhr“ zu verwenden. Ich würde allerdings davon abraten.
Geschütztes Leerzeichen
Denken Sie auch an das geschützte Leerzeichen, um ungewollte Umbrüche zwischen den einzelnen Teilen einer Zeit- oder Datumsangabe zu verhindern. Unter Windows erzeugen Sie es durch die Tastenkombination [strg] + [Shift] + [Leertaste], am Mac mit [alt] + [Leertaste]. Der entsprechende html-Code lautet .
Fazit: Finden Sie für sich eine konsistente Schreibweise
Ob Sie sich nach DIN 5008 oder nach Duden richten, bleibt Ihnen überlassen. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich konsequent für eine Schreibweise zu entscheiden – also etwa nicht einmal die führende Null zu setzen und sie ein anderes Mal wegzulassen. Wird bei Ihnen die Unternehmenskommunikation von mehreren Personen übernommen, so ist die Erstellung eines Wording Manual sinnvoll. Hier können Sie gemeinsame Regeln für Datums- und Zeitangaben festlegen.
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Steve Wagner meint
Hallo,
ein sehr schöner Artikel, der die gegensätzlichen Regeln mal schön gegenüberstellt. Berechtigterweise hängt das Thema DIN 5008 vielen, die damit zu tun haben zum Halse raus. Jedoch hat sie trotz dessen ihre Daseinsberechtigung.
Das der DIN 5008 doch eine gewisse Beachtung zukommt, sehe ich immer wieder an den Zugriffszahlen meines Blogs. Grundsätzlich würde ich aber schon empfehlen, sich in der Textverarbeitung und im Geschäftsleben an die Regeln der DIN 5008 zu halten. Die Gründe dafür habe ich in meinem ersten Artikel zur DIN 5008 festgehalten. http://buerojob-blog.de/2012/10/08/din-5008-was-ist-das-warum-gibt-es-sie/
Bei allen anderen Anwendungen ist man in meinen Augen mit dem Duden besser beraten.
PS: Eine Anmerkung habe ich allerdings noch. Gemäß der DIN 5008 muss bei der numerischen Datumsangabe bei einstelliger Tageszahl eine Null davor.
Annika Lamer meint
Hallo Herr Wagner,
vielen Dank für die Ergänzung. Ihr Artikel ist sehr informativ, wenn man mehr über die Hintergründe der DIN 5008 erfahren will. Danke auch für Ihren Hinweis zur führenden Null bei Datumsangaben; ich habe den Absatz entsprechend präzisiert.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Petra Remme meint
Schreibt man in Briefen hinter dem Ort noch
…den?
Also
München, den 20.08.13
Annika Lamer meint
Hallo Frau Remme,
die Schreibweise mit „den“ ist zwar noch erlaubt, gilt aber mittlerweile als veraltet. Schreiben Sie also besser „München, 20.08.13“.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Christian Bergmann meint
Hallo Frau Dr. Lamer,
eine Frage hierzu, seit wann gilt die Schreibweise mit „den“ hinter dem Ortsnamen als veraltet? Lässt sich genauer sagen, ab wann die „neue“ Schreibweise/Regel eingeführt wurde? Meines wissen war die alte Schreibweise in 2010 jedenfalls noch weit verbreitet.
Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren informativen Artikel!
Beste Grüße
Christian Bergmann
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Bergmann,
das weiß ich leider nicht …
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Magnus Kahlweiss meint
Welches ist die korrekte Schreibweise?
vom 01.02.2004 bis 01.04.2004 oder vom 01.02. bis 01.04.2004.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Kahlweiss,
beides ist korrekt – das können Sie halten, wie Sie möchten.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Pedie meint
Muss hinter 07.05. auch ein Komma stehen?
Am Mittwoch, 05.03., 02.04. und 07.05. wird jeweils um 10 Uhr zum Frauenfrühstück eingeladen.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Pedie,
ohne Gewähr: kein Komma.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Paul Rechtschreiber meint
Es ist eine Aufzählung, also solange Komma bis das „und“ kommt.
Dr. Annika Lamer meint
Noch als Nachtrag: Das war nicht die Frage – es ging nicht um die Aufzählung selbst, sondern um das Ende der Aufzählung. 😉
Beste Grüße
Annika Lamer
Claudia Matusche meint
Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Es ist keine Aufzählung, sondern eine Apposition! Denn die Daten beziehen sich jeweils auf den Mittwoch. Also:
Am Mittwoch, 05.03, 02.04. und 07.05., wird jeweils um 10 Uhr zum Frauenfrühstück eingeladen.
Lasse ich das Komma nach 07.05. weg, wäre das eine reine Aufzählung und würde bedeuten:
Am Mittwoch und am 05.03. und am 02.04. und am 07.05.!
Außerdem müsste es heißen: Es wird zum Frauenfrühstück am … eingeladen. So wie der Text ursprünglich lautet, wird erst am … zum Frauenfrühstück eingeladen, 😉
Viele Grüße
Claudia Matusche
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Matusche,
oha, das ist knifflig! Sie haben wohl recht. Vielen Dank für die Erklärung.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Claudia Matusche meint
Hallo Frau Dr. Lamer!
Gerne!
Ich finde Ihre Seite sehr nützlich und hilfreich! Der Duden gibt ja diesbezüglich nicht ausreichende Informationen …
Viele Grüße
Claudia Matusche
Nilein meint
Wie verhält es sich, wenn man den Wochentag komplett weglässt und nur schreiben möchte: „Wir feiern meinen Geburtstag am 07.04.2014 ab 15 Uhr bei mir zu Hause.“?
Werden dann überhaupt irgendwelche Kommas gesetzt? Nach 2014 vielleicht?
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Nilein,
nein, in diesem Fall steht gar kein Komma.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Simone meint
Ein interessanter und nützlicher Beitrag. Vielen Dank dafür, Frau Dr. Lamer!
Birgit meint
Sehr informativ! Wie schreibt man dann bitte „am 6.6. zum 6. Sommerfest“ korrekt in WORTEN:
„am sechsten sechsten …“ oder „am Sechsten Sechsten“?
Danke.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Birgit,
bei Datumsangaben sollten Sie die Ziffern gar nicht ausschreiben. Also: „am 6.6. zum 6. Sommerfest“ oder „am 6.6. zum sechsten Sommerfest“ – wobei ich die erste Variante vorziehen würde.
Viele Grüße
Annika Lamer
Silvia Riedel meint
Sehr hilfreicher Artikel.
Schreibt man bei Ankündigung von Veranstaltungen 9–10 Uhr oder 9 bis 10 Uhr. Oder ist beides möglich?
Schöne Grüße
Silvia
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Silvia,
beides ist möglich.
Viele Grüße
Annika Lamer
Sabine meint
Der Artikel ist sehr informativ, jedoch komme ich jetzt ins Grübeln.
Nach meiner Meinung bzw. meines Wissens war ‚den‘ veraltet.
Schreibt man nun:
Am Samstag, 16. August, um 10 Uhr, oder
Am Samstag, den 16. August um 10 Uhr
Danke für eine zeitnahe Antwort und herzliche Grüße
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Sabine,
das veraltete „den“ betrifft die Angabe von Ort und Datum im Brief. Hier sieht die DIN 5008 nur noch die Schreibweise „Berlin, 13.08.2014“ vor. Laut Duden kann man aber auch weiterhin „den“ schreiben. Ihr Beispiel hingegen berührt diesen Fall gar nicht. Sie können beide Schreibweisen verwenden, keine davon ist veraltet. (In der Regel wird es wahrscheinlich mit „den“ besser klingen.)
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Melanie meint
Dazu muss ich aber sagen, dass die zweite Variante falsch ist. Richtig muss es heißen:
Am Samstag, dem 16. August um 10 Uhr
Die Formulierung „am“ + „den“ ist falsch.
Viele Grüße
Melanie
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Melanie,
tut mir leid, Ihnen zu widersprechen, aber der Duden sagt:
„Zwar wird die Variante mit am , dem häufig als stilistisch schöner empfunden, der Anschluss mit den ist aber ebenso korrekt.“
Quelle: http://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/datumsangaben-die-mit-am-eingeleitet-werden
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Ruzita meint
wie wird es denn richtig geschrieben?
6. September 2014
06. September 2014
danke für Ihre Antwort
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
das habe ich im Artikel erklärt (unter „Mit oder ohne führende Null?“): Schreiben Sie den Monatsnamen aus, fällt die führende Null weg. Die erste Variante ist also richtig.
Viele Grüße
Annika Lamer
ji meint
Es gibt die ISO 8601. Also warum sollte man sich noch an ein Format halten, was nur in Deutschland gilt? Und wenn Sie schon selbst sagen, dass man sich doch am besten an eine Schreibweise halten sollte, warum also nicht gleich die internationale Form nehmen? hh:mm:ss und nicht anders (wenn man noch bei Stunden und Minuten bleibt, aber das ist eine andere Geschichte). Und fertig. Einfacher geht es (fast) nicht. In der ISO-Norm ist auch geregelt, wie numerisch das Datum auszusehen hat. Mehr braucht man nicht zu wissen, man braucht nicht wissen, wie es die Deutschen machen mit ihren zig Ausnahmen, man braucht nicht wissen, wie es der Ami macht oder der Franzose oder der Russe oder der Chinese … Das kann man sich alles sparen. Einfach die internationale Norm nehmen und fertig. Das sollte man bei jeder Norm so machen. Gibt es einen internationalen Standard, sollte man konsequent diesen nehmen und alle anderen Vorgängervarianten vergessen. Das spart so einiges, Umwandlungsstress oder Umrechnen, das Merken vieler Formen und Schreibweisen und auch die Zeit und Energie, die man dafür aufwenden muss. Ich schreibe nur noch nach dieser Norm.
ag meint
Vielen Dank für die schöne und informative Website!
Ich muss das eine Thema noch auf die Spitze treiben:
Jeder kennt natürlich „vom 12. bis 13. Mai“, auch „12.–13. Mai“ oder „12. – 13.05.“ (siehe Ihre Ausführungen).
Ich lese des öfteren aber auch „vom 12.–13. Mai“ oder auch „vom 12.–13.05.“ Mir kommt das immer falsch vor: Ich finde, man kann das „bis“ nicht durch einen Binde- oder Gedankenstrich ersetzen , wenn man die Präposition „von“ zuvor noch ausgeschrieben hat (und klar – „von“ lässt sich auch nicht durch ein Satzzeichen ersetzen).
Wissen Sie, was richtig ist?
Viele Grüße
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
interessante Frage. Im Duden finde ich das Beispiel: „Das Buch darf 10–12 Euro kosten.“ Der „bis“-Strich ist also im Satzgefüge erlaubt, analog auch in Ihrem Beispiel „vom 12.–13. Mai“. Ich gebe Ihnen jedoch recht, dass das stilistisch nicht sehr schön ist. Ich persönlich würde die ausgeschriebene Variante bevorzugen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Marion Kümmel meint
Hallo,
es gibt einen Duden-Beleg für Ihre Empfehlung. Im Abschnitt »Textverarbeitung und E-Mails« (ehemals »Richtlinien für den Schriftsatz«) unter »Strich für ›gegen‹ und ›bis‹« findet sich die alte Satzregel, nach der »bis« in der Verbindung »von … bis« auszuschreiben ist. Auch die DIN 5008 (für Büro und Verwaltung) führt im Abschnitt »Zeichen für bis« ein Beispiel an.
Viele Grüße
Marion Kümmel
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Kümmel,
vielen Dank. Ich habe den Beitrag ja gerade überarbeitet und im Zuge der Recherchen dazu auch die von Ihnen erwähnte Regel gefunden. In der Neufassung des Beitrags habe ich das daher auch so aufgenommen.
Also noch mal im Klartext: In der Verbindung „von … bis …“ ist kein „bis“-Strich zu verwenden, sondern das Wort „bis“ nach Möglichkeit auszuschreiben. 🙂
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Marion Kümmel meint
Hallo, Frau Lamer,
ich bin über das »nach Möglichkeit auszuschreiben« gestolpert. Das ist ja keine Option, sondern eine feste Regel im Schriftsatz. 😉
Viele Grüße
Marion Kümmel
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Kümmel,
danke fürs Nachhaken. Grundsätzlich erlaubt der Duden ja die Verwendung des „bis“-Strichs auch im Satzgefüge, siehe das Beispiel „Das Buch darf 10–12 Euro kosten.“ Deshalb hätte ich das nicht ganz so streng gesehen, wenn es gewichtige Gründe wie z. B. Platzmangel gibt.
Aber Sie haben recht, der Duden formuliert es eigentlich unmissverständlich. Ich werde das „nach Möglichkeit“ streichen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Alma Tadema meint
wie wird es denn richtig geschrieben?
Die Künstlerinnen öffnen vom 7. – 9. Dezember die Ateliers.
Die Künstlerinnen öffnen vom 7. bis 9. Dezember die Ateliers.
Im Internet darf man manchmal kein „.“ nutzen. Ich habe gerade eine kleine Anzeige in Facebook kreiert und durfte nicht „vom 7. – 9. Dezember“ sondern „vom 7 – 9 Dezember“ schreiben
danke für Ihre Antwort
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
Ihre Beispielsätze sind beide korrekt. Dass man keinen Punkt nutzen darf, habe ich noch nie gesehen. Vermutlich ein Amerikanismus?
Schöne Grüße
Annika Lamer
Dr. Annika Lamer meint
Edit: Ich muss mich verbessern. In der Verbindung „von … bis …“ ist das Wort „bis“ auszuschreiben. Korrekt ist also:
Die Künstlerinnen öffnen vom 7. bis 9. Dezember die Ateliers.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Peter Crom meint
In Tabellen usw. gibt es manchmal Abkürzungen wie zum Beispiel: 1 Jan 2014 (oder 1. Jan 2014)
Wass wird mit März gemacht? Mar oder Mär (oder Mar. / Mär.)
Wie macht mann eine richtige Kurtzschrift?
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Crom,
März können Sie mit „Mär“ abkürzen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
David K. meint
In der Regel wird meines Wissens bei Abkürzung standardisiert mit 3 Buchstaben, „Jan., Feb., Mrz., Apr., Jun. …“. abgekürzt. So könnte es auch in Tabellen verwendet werden, jedoch ohne den Punkt hinter dem gekürzten Monat zu verwenden.
Leonard König meint
Hallo,
vorweg ein Lob für diesen sehr informativen Artikel.
Ich bin auf diesen bei meiner Google rechercher zur Schreibweise einer Zeitdauer gestoßen, auch wenn es hier garnicht um eine Solche geht.
Folgende Frage: Wie gebe ich eine Zeitdauer richtig (wichtiger eigentlich gut lesbar und verständlich) an?
Folgendes ist mir eingfallen:
75 Minuten
75 Min
1 Stunde 15 Minuten
1 Std. 15 Min.
1,25 Stunden
1,25h
1h15m
1h 15m
In einem Text spricht denke ich nichts gegen ein ausführliches „Stunde“. Was wenn es eng wird und ich in einer Auflistung die Dauer einer Veranstaltung in einer nachgestellten Klammer angeben möchte?
Mit wissenschaftlichem Hintergrund sind mir die vier letzen Schreibweisen nicht fremd. Sind sie aber auch allgemein verständlich?
Würde mich freuen wenn Sie hierzu ein paar Infos hätten. Vieleicht auch als eingenständiger Blogeintrag damit es für Ander suchende gut zu finden ist und um auf die guten Vorsätze für den Blog anzuspielen.
Mit freunlichen Grüßen
Leonard König
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr König,
vielen Dank für das Lob. Mal aufgedröselt:
1,25 Stunden
1,25 h
würde ich nicht schreiben, das erfordert zu viel Rechenkunst.
75 Minuten
75 Min
sind ok. Nach „Min“ setzt der Duden allerdings einen Punkt („75 Min.“).
Leserfreundlicher finde ich die Aufteilung in Stunden und Minuten:
1 Stunde 15 Minuten
1 Std. 15 Min.
Ich frage mich allerdings, ob man hier nicht ein „und“ dazwischensetzen müsste.
Schließlich zu Ihrem letzten Vorschlag: Die Abkürzung „m“ ist laut Duden veraltet, besser ist „min“. Nach der Ziffer muss ein Leerschritt stehen. Korrekt wäre also:
1 h 15 min
Mein Fazit: Wenn ich Platz habe, würde ich „1 Stunde und 15 Minuten“ schreiben. Wenn es eng wird, „1 h 15 min“. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Dirk Herden meint
Hallo Frau Dr. Lamer, hallo Herr König,
die Abkürzung „m“ steht ja auch für Meter 😉
Beste Grüße
Dirk Herden
Ädword Snoudän meint
Ein schöner, interessanter und informativer Artikel! Und wenn ich mir die Zeitspanne zwischen Erstellungsdatum und der letzten Kommentare anschaue, anscheinend ein ewig aktuelles Thema 🙂
Ich hätte auch eine Frage, die allerdings evtl. eher stilistischer Natur ist:
Schreibt diese DIN auch das Datumsformat in Verträgen (meist am Ende vor der Unterschrift) vor?
Musterstadt, der 1. Januar 2015 -> ist bestimmt korrekt oder?
Musterstadt, 01.01.2015 -> mag zwar richtig sein, gefällt mir persönlich aber überhaupt nicht
Ich suche sogar eine etwas „feierlichere“ Lösung, hätten sie da eine Idee? Z.B.
In Musterstadt, am 1. Januar 2015 -> und dann wieder die obligatorische Kommafrage….
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
danke für das nette Feedback. Ich würde vermuten, dass sich Ort + Datum im Vertrag analog zum Brief verhalten. Demnach wäre der Anschluss mit „der“ falsch, und Sie hätten die Wahl zwischen:
Musterstadt, den 1. Januar 2015 oder
Musterstadt, 1. Januar 2015.
Ob die DIN 5008 dazu etwas sagt, weiß ich nicht – ich selbst besitze dieses wertvolle Schriftstück nicht. Ich beantworte die Fragen hier also immer nur nach bestem Wissen und Gewissen (und nach dem Duden).
„In Musterstadt, am 1. Januar 2015“ kann man so schreiben, denke ich. Es ist sicherlich etwas „freier“ und weniger formelhaft, steht so also bestimmt nicht in der DIN. 😉 Das Komma würde ich auch so setzen.
Viele Grüße
Annika Lamer
Dr. Annika Lamer meint
Update: Inzwischen liegt mir die DIN 5008 vor.
KommaNull meint
Toller Artikel, sehr aufschlussreich!
Meine Frage:
Wenn ich in einer Anzeige die Infos kurz halten
(Wochentag, Datum und Uhrzeit unterbringen möchte )
z.Bsp. Fr 16.1.15, 13 -18 Uhr wäre diese Schreibweise Korrekt?
Wie steht es allgemein mit Kommasetzung bei Datum- und Uhrzeitangaben wenn kein dem/den bwz um von dabei stehen?
Viele Grüße
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
Ihr Beispiel würde ich wie folgt korrigieren:
Fr., 16.01.15, 13–18 Uhr
Wochentag, Datum und Uhrzeit werden jeweils durch ein Komma abgetrennt.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Johannes meint
Hallo Frau Lammer,
ich stehe vor folgendem Problem und würde mich über Ihre Meinung freuen:
Es handelt sich um ein Event-Poster.
Di., 27.Januar 2015,
Hamburg, 20 Uhr
Die Schreibeweise Wochentag mit Punkt und Komma sieht stilistisch nicht schön aus.
Di. 27.Januar 2015
Hamburg, 19Uhr
Di 27. Januar 2015
Hamburg, 19Uhr
Danke,
Johannes
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Johannes,
tja, offiziell richtig ist es schon mit Punkt und Komma, da kann ich Ihnen leider nichts anderes sagen. Falls Sie genug Platz haben, können Sie den Wochentag ja vielleicht ausschreiben?
Herzliche Grüße
Annika Lamer
PS: Achten Sie auch auf die Leerzeichen (27. Januar, 19 Uhr).
Johannes meint
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Viele Grüße.
Johannes
Anonymous meint
ich habe eine Frage bezüglich Kommata
am Samstag, 17.. März 2015, um 19.30 Uhr.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
die Kommata sind korrekt: am Samstag, 17. März 2015, um 19.30 Uhr.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Jakub meint
Sehr geehrte Frau Lamer,
ich möchte Tag und Monat mit Zahlen/Punkten abkürzen. Ohne Jahreszahl.
Wie ist es richtig ?
11.03
11.03.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
„11.03.“ ist richtig, also mit Punkt am Ende.
Viele Grüße
Annika Lamer
Swish meint
Hallo
Ich habe eine Frage und zwar wenn am vom „13.7 – 15.7.2015 “ Muss man das bis auschreiben?
Bzw. Wann schreibe ich das Bis aus und wann muss 13.07. (Also das 0 hinzufügen?)
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Swish,
das „bis“ können Sie ausschreiben oder als Strich setzen, beides ist korrekt.
Zur zweiten Frage: Steht das Datum allein, sollten Sie die führende Null setzen. Steht das Datum hingegen im Textgefüge, etwa in einem Satz, dürfen Sie die Null laut Duden auch weglassen. Beispiele:
Vom 13.7. bis 15.7.2015 bieten wir Ihnen Spaß und Unterhaltung.
Termine: 13.07.–15.07.2015
Viele Grüße
Annika Lamer
Johanne Cantin meint
Guten Tag, ich habe eine Frage und zwar wie schreibt man ein Datum in einem Brief ohne Tag:
Basel, August 2015 oder
Basel, im August 2015?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Lg Johanne
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Johanne,
ich würde sagen, das geht beides. Eine Regel habe ich dazu nicht gefunden.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Prinzessin meint
Hallo,
ich finde den Blog in der Tat auch sehr hilfreich, auch wenn ich ein Problem habe, zudem ich keine Antwort finde:
Ich mache grad ein Anschreiben für den Prospektversand in meiner Firma. Da noch nicht ganz klar ist, wann wir den Prospekt verschicken können, da noch nicht gedruckt, würde ich auf dem Anschreiben gerne kein Datum (z. B. 15.09.2015) vermerken, sondern „im September 2015“ oder „September 2015“.
Was ist richtig? Oder hätten Sie eine andere Lösung?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
MfG
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
die Frage hat Ihre Vorschreiberin auch schon gestellt – Sie können meines Wissens beides schreiben:
Musterstadt, September 2015 oder
Musterstadt, im September 2015.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Prinzessin meint
Oh, wie peinlich. Ich hab von oben runter die Einträge gelesen, aber dann zu früh aufgehört. Sorry!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
MfG
Dr. Annika Lamer meint
Kein Problem, es sind ja wirklich eine Menge Kommentare. 🙂
Viele Grüße
Annika Lamer
Peter meint
Guten Tag Frau Lamer,
vielen Dank für die wertvollen Sprachhinweise. Als Südtiroler verfallen wir nicht selten dem Grenzlandesperanto und produzieren dabei kuriose Stilblüten.
Herzliche Grüße
Peter Righi
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Righi,
danke für den netten Kommentar. Grenzlandesperanto klingt spannend. 🙂
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Neni Juhaeni meint
Guten Abend Frau Lamer,
Ihr Artikel gefaellt mir sehr. Er ist nuetzlich fuer die Deutsch-Lernende.
Und jetzt habe ich Frage. Ist dieser Satz richtig ? Heute/jetzt ist Jahr 2015.
Ich bitte Sie um die Erklaerung.
Danke im Voraus
LG,
Neni
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Neni,
vielen Dank für Ihr Feedback. Bei Ihrem Satz fehlt der Artikel, richtig wäre: „Jetzt ist das Jahr 2015.“ Mit „heute“ würde man den Satz eher nicht bilden.
Auch möglich:
– „Wir befinden uns im Jahr 2015.“
– „Wir schreiben das Jahr 2015.“
– „Jetzt sind wir im Jahr 2015.“
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Marie Höfle meint
Ist die Angabe :
Am Dienstag, den 12.03.15 fand der Wettbewerb statt.
richtig?
Geht auch:
Am Dienstag vergangener Woche fand der Wettbewerb statt. ??
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
ja, das ist beides korrekt.
Viele Grüße
Annika Lamer
Baerfacker, Hedda meint
Hallo Frau Lamer,
interessante Ausführungen; aber das, was ich suchte, habe ich nicht gefunden …
Meine Frage wäre: Wie erfaßt man einen Zeitraum von mehreren Monaten, die nicht beieinander liegen, z.B. die Monate 04 (April), 06 (Juni), 08 (August) und 09 (September) 2015 – schreibt man da 4,6,8,9 ’15 oder 04,06,08,09 ’15 oder 4/6/8/9 ’15 oder vielleicht 04/06/08/09 – 2015 oder gar 04,06,08,09 /’15 ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen .
Danke vorab.
Mit freundlichen Grüßen Hedda B..
Baerfacker, Hedda meint
Ergänzung
oder schreibt man (so wie ich’s getan hatte) : 04.06.08.09/2015 ??
MfG nochmals Hedda B..
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
die Zeichensetzung ist in Ihren Beispielen etwas abenteuerlich, wenn ich es so ausdrücken darf. 🙂 Außerdem bieten sie zu viel Raum für Missverständnisse.
Ich würde es so schreiben:
04/2015, 06/2015, 08/2105, 09/2015
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Baerfacker, Hedda meint
Danke für die Antwort … schön, dann war’s ja – zusammengefaßt – beinahe richtig > mußte mich kurz fassen beim Feld Betreff: (nur begrenzte Anzahl Zeichen möglich).
MfG, und Danke nochmals Hedda B..
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
wenn Sie sich kurz fassen müssen, wäre mein Rat:
04, 06, 08, 09/2015
(Fürs nächste Mal vielleicht.)
Viele Grüße
Annika Lamer
Baerfacker, Hedda meint
Danke !
So weiß ich es nun ganz genau, und werde es künftig auch so schreiben (das Ende war ja schon mal richtig) …
MfG Hedda B..
amicone meint
guten Tag,
eine Frage habe ich auch welche ich nun nicht gefunden haben.
schreibt man: Preisliste gültig ab dem 01.10 2015 , oder 01.10.2015 (Punkt nach dem Monat)?
oder ist beides richtig. ich dachte immer dass, wenn mann das Jahr nicht abkürzt dass heist 2015 kommt kein Punkt und wenn ich es abkürze 15 kommt Punkt.
vielen Dank .-)
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
01.10.2015 ist richtig – der Punkt hat mit der Abkürzung nichts zu tun.
Viele Grüße
Annika Lamer
Ulla Weber meint
Fantastische Informationen, vielen Dank dafür!
Es wäre vielleicht inzwischen sinnvoll auch all die Informationen, die auf Fragen gegeben werden, in einer Erweiterung des Artikels zusammenzufassen.
Viele Grüße
Ulla Weber
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Weber,
vielen Dank. Ja, vielleicht werde ich den Artikel einmal überarbeiten bzw. ergänzen – wobei doch viele der Kommentare „Spezialfälle“ sind.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
C. Günzel meint
Hallo Frau Lamer,
wenn ich auf einem Plakat schreiben will:
Sa, 06. August 2016
muss es Sa., 06. August 2016
oder Sa, 06. August 2016
oder nur Sa 06. August 2016
heißen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
C. Günzel
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Günzel,
ganz korrekt wäre es so:
Sa., 6. August 2016
Laut Duden werden Wochentage mit Punkt abgekürzt. Das gehört aber meines Erachtens zu den Regeln, mit denen man es in der Werbung nicht ganz so genau nehmen muss, gerade wenn Sie da vielleicht vom Schriftbild/Layout her Bedenken haben.
Die führende Null beim Tag entfällt, wenn der Monat ausgeschrieben wird.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Mary Schneider meint
Hallo Frau Lamer,
wir sind uns in einer Sache nicht ganz einig: es geht um Beerdigungen.
Hier zwei Möglichkeiten:
Die Beerdigung findet am Freitag, 15. Januar, um 13 Uhr in der Kirche zu Tingleff statt.
Die Beerdigung findet am Freitag, 15. Januar, ab 13 Uhr in der Kirche zu Tingleff statt.
Meine Kollegin meint, es müsste ab 13 Uhr heißen. Ich hingegen bin der Meinung, dass ich dann auch um 13.15 Uhr kommen kann. Theoretisch wäre es selbstverständlich eine Frechheit, aber bei „ab“ setze ich voraus, dass ich nicht direkt um die Uhrzeit dasein muss.
Herzliche Grüße
Mary Schneider
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Schneider,
ich würde Ihnen auch zu „um 13 Uhr“ raten. Das Argument Ihrer Kollegin ist wahrscheinlich, dass die Beerdigung ja nicht nur um 13 Uhr stattfindet, sondern länger dauert. „Ab 13 Uhr“ klingt aber tatsächlich eher wie ein offenes Angebot, etwa ein Tag der offenen Tür. „Um 13 Uhr“ ist verbindlicher (und geht auch trotz des Verbs „stattfinden“).
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Grit Jassmann-Egner meint
Hallo Frau Lamer
Ist Ihnen vielleicht eine Regel bekannt, die das Wörtchen „um“ bei Zeitangaben betrifft?
Das Meeting findet um 8.15 Uhr statt.
Das Meeting findet 8.15 Uhr statt.
Das Meeting findet viertel nach acht statt. (sicher umgangssprachlich, aber richtig ohne „um“?)
Beste Grüße
Grit Jassmann-Egner
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Jassmann-Egner,
nein, dazu ist mir leider keine Regel bekannt. Es mag auch in unterschiedlichen Teilen Deutschlands unterschiedlich gehandhabt werden. Standardsprachlich korrekt erscheint mir die Variante mit „um“.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Grit Jassmann-Egner meint
Sehr geehrte Frau Lamer
Vielen Dank für Ihre schnelle, hilfreiche Antwort.
Herzlicher Gruß
Grit Jassmann-Egner
Frank Hülsmeier meint
Hallo Frau Lamer,
vielen Dank für die ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Schreibweisen.
Als Elektronikentwickler bin ich über Ihren Artiekl „gestolpert“, da mir ein paar Zweifel zur Darstellung der aktuellen Uhrzeit in Kombination mit dem Datum in einer Displayanzeige aufkamen. Nebenbei habe ich einige Bestätigen in Ihren Ausführungen gefunden, die einem so im täglichen Leben tatsächlich immer wieder begegnen.
Doch kurz zurück zur Displayanzeige: Dort habe ich es so programmiert, dass in einer Zeile die Uhrzeit inkl. Sekunden angezeigt wird und in der nächsten Zeile das Datum. Beispiel:
08:49:20
Di – 23.02.2016
Tatsächlich ist es so formatiert, dass auf Grund der Displaybreite die Uhrzeit die gesamte Breite einnimmt und das Datum darunter mit kleinerer Schrift in passender Breite erscheint. Also quasi im Blocksatz.
Wäre das denn nun noch konform zur Norm?
mfg
Frank Hülsmeier
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Hülsmeier,
danke für Ihren Kommentar. Das einzig Ungewöhnliche an Ihrem Beispiel ist ja der Gedankenstrich. Haben Sie ihn aus optischen Gründen gewählt oder weil die Darstellung eines Kommas auf dem Display nicht möglich ist? So oder so, ein Display ist kein Normfall, jedenfalls nicht so wie ein Geschäftsbrief. Ich finde Ihre Lösung daher vollkommen ok.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Frank Hülsmeier meint
Hallo Frau Lamer,
der Gedankenstrich ist aus rein optischen bzw. visuellen Gründen gewählt worden. Ein Punkt mit Komma und Leerzeichen wäre optisch ungünstiger.
Aber wenn Sie der Meinung sind, dass die Darstellung akzeptabel ist, dann freut mich das.
In der Entwicklung von Displaydarstellungen stehen wir in der Technik leider sehr oft vor dem Kompromiss zwischen korrekter Schreibweise und gerade noch verständlicher Darstellung.
Auch die Verwendung von englischen Begriffen, kombiniert mit Deutsch, also technisch Denglisch ist leider immer wieder üblich und manchmal kaum vermeidbar.
Vielleicht wäre das auch mal ein Thema für Sie !?
„Intuitive Benutzerführungen und Bildschirm-Darstellungen in der Elektronik“, oder so ähnlich.
Wäre bestimmt spannend 🙂
Vielen Dank nochmals
Frank Hülsmeier
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Hülsmeier,
ja, in der Werbung greifen oft ähnliche Gründe, warum man es mit den offiziellen Regeln manchmal nicht sooo genau nimmt. (Siehe: http://www.annika-lamer.de/rechtschreibung-in-der-werbung/.)
Beim Technik-Deutsch-Denglisch gebe ich Ihnen ebenfalls recht, das ist oft gar nicht vermeidbar. Und mir als Blogthema ein bisschen zu anstrengend – aber danke für den Vorschlag, vielleicht ergibt sich ja mal etwas. 😉
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Christian Benedict meint
Sehr schöner Artikel,
ich stolpere aber über eine Tastenkombination am PC: Strg + [-] ergibt bei mir keinen Gedankenstrich.
Dazu braucht es die Tastenkombination Alt + [0150] (auf dem Nummernblock der Tastatur).
[–] (Gedankenstrich)
[-] (normaler Bindestrich)
Die Tastenkombination am Mac im Text ist hingegen korrekt.
Als Tipp für solche „Spezialfälle“: Ich nutze öfter das Programm Zeichentabelle am PC. Dort werden sowohl alle Zeichen einer Schrift aufgelistet als auch die o. G. Tastenkombination. Sehr hilfreich z. B. auch für die korrekten Anführungszeichen („“).
Oder liege ich da falsch?
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Benedict,
als Mac-Nutzerin konnte ich die Windows-Variante nicht selbst ausprobieren, sondern habe folgende Quelle genutzt: http://praxistipps.chip.de/gedankenstrich-in-word-einfuegen-so-gehts_20663
Ich wollte es nicht zu kompliziert machen und habe daher nur die einfache Variante genannt. Tatsächlich scheint sie aber nicht immer zu klappen, denn bei Chip steht: „Funktioniert diese Kombination nicht, so halten Sie zusätzlich die [Umschalt]-Taste gedrückt.“ Seien Sie mal so nett und probieren das bei sich aus. 😉
Ihr Hinweis auf die Zeichentabelle ist auch sehr hilfreich.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Max meint
Bin auch gerade darüber gestolpert. Gedankenstrich funktioniert bei mir nur mit Word 2010 nur mir Strg + (-).
Und zwar nur mit dem Minus auf dem Ziffernblock.
Hoffe geholfen zu haben.
Max
Bernd Köhler meint
Ja, bei Chip steht auch, dass bei Verwendung von Strg +(-) für den Gedankenstrich das Minus auf dem Ziffernblock zu verwenden ist.
Falls es nochmal einen Überarbeitung des geben sollte, könnte das „auf den Ziffernblock“ vielleicht mit eingefügt werden. Ich habe auch einen Weile gesucht.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Köhler,
vielen Dank für den nochmaligen Hinweis, ich habe es ergänzt.
Beste Grüße vom Mac
Annika Lamer
Michela meint
Guten Tag! Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Darf ich noch um eine zusätzliche Antwort bitten. Darf man bei „vom 1. Mai bis 20. Mai…“ und „von 1. Mai bis 20. Mai…“ beliebig beide Varianten benützen oder ist eine einzige richtig?
Vielen Dank!
Beste Grüße
Michela
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Michela,
richtig lautet es: „vom 1. Mai bis 20. Mai“. Die Variante mit „von“ ist nicht korrekt.
Viele Grüße
Annika Lamer
Michela meint
Hallo Dr. Lamer!
Vielen Dank für Ihre Antwort! Bitte Sie noch um die zusätzliche Erklärung.
Müsste man nicht schreiben: vom 5. Mai bis zum 6. Juni oder von 5. Mai bis 6. Juni?
Artikel vorne und hinten oder beide Male nicht?
Dankend
Michela
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Michela,
möglich sind:
– vom 5. Mai bis zum 6. Juni
– vom 5. Mai bis 6. Juni
Das „zum“ können Sie also einfügen oder nicht, aber „von“ ist nie richtig. Es muss auf jeden Fall „vom“ heißen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
M. Müller meint
Hallo Frau Lamer,
vielen Dank für Ihre hilfreiche Seite.
Eine Frage hätte ich noch zur Thematik „von“ / „vom“ wenn es sich um einen Zeitraum innerhalb eines Monats handelt, z.B. „15. – 18. Januar“.
Müsste ich hier nicht entweder „vom 15. bis zum 18. Januar“ oder „von 15. bis 18. Januar“ sagen bzw. auch schreiben?
Mit freundlichem Gruß,
M. Müller
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Müller,
nein, die Antwort bleibt dieselbe wie oben, auch wenn es um einen Zeitraum innerhalb eines Monats geht:
– vom 15. bis zum 18. Januar
– vom 15. bis 18. Januar
sind die möglichen Varianten. „Von“ + Datum ist niemals korrekt, es muss immer „vom“ heißen. Bei „bis“ hingegen ist man freier – fragen Sie mich nicht, warum.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Ferdy meint
Noch nicht ersichtlich ist für mich, trotz sorgsamer Durchsicht, wie oft „UHR“ geschrieben werden MUSS:
Von 06.30 Uhr bis 10.30 Uhr …
ODER
Von 06.30 bis 10.30 Uhr …
(In Ihrem Beispiel gibt es nur: „10-18 Uhr“)
Liebe Grüße
Ferdy
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Ferdy,
ich würde sagen, das geht beides. Eine offizielle Regel habe ich dazu allerdings nicht parat.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Ferdy meint
Vielen Da-haaank!
Roland Fankhauser meint
Ihr Artikel hat mir sehr geholfen. Die Schreibweise des Datums mit 01. Juni (Null vor Zahl und ausgeschriebenem Monat) ist in der Praxis sehr geläufig. Ich kann mir nicht erklären, warum, wenn die Regeln doch klar sind.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Fankhauser,
dafür, dass Sie den Fehler so häufig beobachten, gibt es sicher mehrere Gründe: 1. Solche Dinge werden nicht der Schule durchgenommen. 2. Nur wenige Menschen erkennen die Schreibweise als falsch, es wird einen also kaum jemand darauf hinweisen. 3. Selbst wenn einen mal jemand darauf aufmerksam gemacht hat, vergisst man solche Details doch schnell wieder. Alles in allem ist es ja auch kein „schlimmer“ Fehler! 🙂
Herzliche Grüße
Annika Lamer
B meint
Sehr geehrte Frau Dr. Lamer,
Vielen Dank für den interessanten Artikel.
Gibt es eine Regel zur Angabe von Lebenslauf-Daten, welche nur aus Monat und Jahr bestehen?
Bsp. 1, Null in der Monatsangabe
06/2007–05/2008 Mitarbeiter, Superfirma
Bsp. 2, keine Null in der Monatsangabe
6/2007–5/2008 Mitarbeiter, Superfirma
Bsp. 3, Monat ausschreiben
Juni 2007 – Mai 2008 Mitarbeiter, Superfirma
Bsp. 4, alle Monate auf drei Buchstaben kürzen
Jun 2007 – Mai 2008 Mitarbeiter, Superfirma
Ich bin in dieser Frage stets unschlüssig. Zwecks Layout/Bündigkeit entscheide ich mich jeweils für die Lösung aus Bsp. 1, bin aber nicht wirklich glücklich damit.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen schon im Voraus
Dr. B. A.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
eine feststehende Regel gibt es dazu meines Wissens nicht. Sie können es also so halten, wie es Ihnen im Layout am besten erscheint. (Ich verstehe aber Ihr Zögern – das habe ich früher beim Lebenslaufschreiben auch immer so empfunden. Ich habe mich damals genau wie Sie für Lösung 1 entschieden.)
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Alexander Bálly meint
Ich finde diesen Beitrag wundervoll: Eine recht komplexe und widersprüchliche Regelung wurde klar und leicht verständlich aufgedröselt.
Wenn ich oller Miesepeter dennoch etwas zu benörgeln finde, ist es Gejammer auf höchsten Niveau. Mir missfällt – wenn ich die güldene Axt zum Haarespalten schwingen darf – der Begriff des „Gedankenstrichs“ in dem Artikel. Gemeint ist das Zeichen, der Halbgeviertstrich. Dessen Funktion ist neben anderem auch der Gedankenstrich. Diese Verwendung des pars pro toto ist vielleicht weniger sinnvoll. (Dieses Zeichen und andere horizontale Striche in ihrer korrekten Verwendung wäre sicher ein eigenes lohnendes Thema.)
Insgesamt aber freue ich mich sehr, den Artikel gefunden, gelesen und dauerhaft in den Lesezeichen verlinkt zu haben. Einfach klasse!
Schöne Grüße,
Alexander
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Alexander,
vielen Dank für Ihren Kommentar und das tolle Lob.
Zur Frage „Gedankenstrich oder Halbgeviertstrich“: In der Sache mögen Sie recht haben. Aber: Der Duden selbst verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff „Gedankenstrich“.
„Als Zeichen für ‚gegen‘ und ‚bis‘ findet der Gedankenstrich Verwendung“ (Duden, 24. Auflage 2006, S. 118).
Ich würde den „Gedankenstrich“ daher als populären Begriff für das Zeichen [–] verstehen und so auch verwenden. Zumal ich in diesem Blog immer bestrebt bin, es so einfach wie möglich zu halten und Fachbegriffe nach Möglichkeit zu vermeiden. (Den Begriff „Halbgeviertstrich“ werden viele Leser nicht kennen.)
Trotzdem herzlichen Dank für den interessanten Einwand.
Beste Grüße
Annika Lamer
Marion Kiderle meint
Hallo,
ein toller Artikel, der die Regeln gut erklärt!
Eine Frage hätte ich dazu noch, das wurde, glaube ich, noch nicht behandelt.
Wenn es am Ende eines Vor- oder Grußwortes, einer Einleitung o. Ä. heißt:
München im Juli 2016
München, im Juli 2016
muss das Komma rein oder nicht?
Viele Grüße und danke im Voraus
Marion
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Marion,
danke für deine Frage – ich würde ein Komma setzen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Rabel Claudia meint
Sehr geehrte Frau Dr. Lamer,
Welche Formulierung ist richtig?
Der Bericht wurde am 08. Juli 2016 an die Abteilung zur Genehmigung in der Sitzung am (oder: vom ?) 12. Juli 2016 gesendet.
Wann schreibt man „am“ und wann „vom“ ?
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Rabel,
entschuldigen Sie bitte, Ihr Kommentar war im Spam gelandet – warum auch immer. Ich hoffe, meine Antwort kommt nicht zu spät.
Die Formulierung „in der Sitzung vom …“ impliziert meiner Meinung nach, dass die Sitzung in der Vergangenheit liegt. Da der Bericht vorher versendet wurde, würde ich lieber „in der Sitzung am 12. Juli 2016“ schreiben. Allerdings ist der Satz ohnehin sehr schwer lesbar. Mein Vorschlag:
„Der Bericht wurde am 8. Juli 2016 an die Abteilung gesendet, um ihn in der Sitzung am 12. Juli 2016 zur Genehmigung vorzulegen.“ (Oder „… in der für den 12. Juli 2016 anberaumten Sitzung“.)
Besonders schön ist das zugegebenermaßen immer noch nicht.
„8. Juli“ bitte ohne führende Null.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Sandra meint
Sehr geehrte Frau Dr. Lamer,
das ist ein wirklich toller Artikel, der mir sehr weitergeholfen hat!
Jetzt ist nur noch eine Frage bei mir ungeklärt geblieben.
Wenn man sich auf das Datumsformat TT.MMM.JJJJ einigt – was mache ich dann bei den Monaten September und Mai?
Schreibe ich bei Mai auch einen Punkt danach? Denn ohne sieht es bei Zeitspannen sehr komisch aus…
z. B.
12.Jan.2013 bis 03.Mai.2014
oder doch 12.Jan.2013 bis 03.Mai 2014 (ohne Punkt vor dem Jahr)
und bei September trotzdem Sept.?
Danke im Voraus!
Viele Grüße
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Sandra,
vielen Dank für das Lob!
Schreiben Sie die Monate in Buchstaben, müssen Sie m. E. Leerzeichen setzen. Dann sieht der fehlende Punkt bei „Mai“ auch nicht mehr komisch aus:
12. Jan. 2013 bis 03. Mai 2014
September können (und sollten) Sie völlig problemlos mit „Sep.“ abkürzen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Siegfried Floegel meint
Ich verwende die DIN 5008 vom Beuth-Verlag für 14,80 EUR:
Siehe http://www.beuth.de/de/publikation/din5008/137643628
Da ich sehr viel mit dem Computer schreibe hat sie mir bis jetzt immer gute Dienste geleistet.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Floegel,
vielen Dank für den Hinweis! Unter dem Link, den ich in meinem Artikel verwendet hatte, kostet die Norm inzwischen 168,60 EUR (im Download ein paar Euro weniger). Dieser Preisunterschied ist ja wirklich unglaublich. Ich werde stattdessen Ihren Link angeben. Vielen Dank noch mal!
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Gisela Hinrichs meint
Guten Tag Frau Dr. Lamer,
ich finde Ihren Artikel und die Beantwortung der Fragen sehr aufschlussreich, vielen Dank. Eine ergänzende Frage habe ich noch: In einer Einladung möchte ich eine Zeitangabe „von 19 Uhr bis 0.30 Uhr“ unterbringen. Bis jetzt gefällt mir hierfür keine Schreibweise:
19.00 – 0.30 (passt nicht recht, da ich vorher die Monatsangabe im Datum ausschreibe)
19 bis 0.30 Uhr (wirkt uneinheitlich)
19 Uhr bis 0.30 Uhr (ist „Uhr“ doppelt, was ich unschön finde)
Was würden Sie empfehlen?
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüsse,
Gisela
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Gisela,
die Beantwortung Ihrer Frage ist Geschmackssache. Ich persönlich empfinde die Darstellung mit Punkt (statt Doppelpunkt) als eher ungewohnt und würde schreiben:
19:00 bis 0:30 Uhr
Aber Sie können sich für das entscheiden, was Ihnen selbst am meisten zusagt. Korrekt sind alle Ihre Varianten.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Julia Schell meint
Wie verhält es sich denn bei folgender Datumsangabe:
1. Oktober – 30. November
1. Oktober–30. November
Mit Leerzeichen oder ohne?
Vielen Dank!
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
laut Duden Gedankenstrich ohne Leerzeichen. Laut DIN-Norm Gedankenstrich oder Bindestrich, jeweils mit Leerzeichen.
Erlaubt sind also beide Varianten. Ich persönlich würde hier aus Gründen der besseren Lesbarkeit wahrscheinlich der DIN-Norm folgen oder – noch besser – „bis“ ausschreiben.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Katrin Kohl meint
Wie verhält es sich, wenn ich von bis schreiben möchte?
z. B.
laden Sie herzlich zur Veranstaltung XY vom Samstag, den 21.. Januar 2017 bis zum Sonntag, den 22. Januar 2017 ein.;
…von Samstag, den 21.. Januar 2017 bis Sonntag, den 22. Januar 2017 ein;
vom Samstag, den 21.. bis zum Sonntag, den 22. Januar 2017 ein;
Was von den o. g. Beispielen geht?
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
das ist eine schwierige Frage, die ich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit beantworten kann. Wenn Sie sichergehen möchten, wenden Sie sich bitte an die Duden Sprachberatung. Oder formulieren Sie den Satz anders. 🙂
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Christa Freimark meint
Blog: Datum und Uhrzeit
Hallo Frau Lamer, nur ein paar kleine Hinweise als Kollegin:
1. „Über diesen Blog“: Der Schrägstrich bedeutet „alternativ“, d. h., Sie sind keine „in“. Hier muss also stehen: Unternehmer/-in.
Die Telefonnummer wird so gegliedert: 030 12345678.
2. Das eigentlich ausgeschriebene Wort „Minute“ wird immer mit „Min.“ abgekürzt; als gebräuchliche Nicht-SI-Einheit heißt es: 30 min – Kleinschreibung und ohne Punkt.
3. Zeitangaben in Stunden und Minuten und Sekunden (> Duden 9, Doppelpunkt): 2 h, 8 min, 41,7 s oder 2 Stunden, 30 Minuten, 10 Sekunden oder 2 Std., 30 Min., 10 Sek.
Es handelt sich stets um eine Aufzählung. Die meisten meiner Autoren mögen das Komma allerdings nicht, was zu heftigen Diskussionen führt mit dem Schluss: Wer ist eigentlich Herr Duden?!
Für mich war Ihr Blog interessant, weil ich mein Wissen überprüfen konnte. Vielen Dank.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Freimark,
zu 1.: Glücklicherweise muss ich mich in meinem Blog nicht an alle Normen halten. Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtergerechte_Sprache findet sich eine ganz interessante Diskussion, ob die Form „Unternehmer/in“ ok ist oder nicht. Ich persönlich habe mich bewusst dafür entschieden, genau wie für die nicht normgerechte, dafür aber lesefreundliche Gliederung meiner Telefonnummer.
Zu 2.: Habe ich das irgendwo anders geschrieben?
Zu 3.: Danke für die Ergänzung!
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Lene Berger meint
Liebe Frau Lamer,
ich suche für eine Telefonnummer mit Durchwahl eine norminspirierte, aber lesefreundliche Gliederung.
Als Leserin Ihres Blogs habe ich bei Google extra nach »Telefonnummer Schreibweise Annika Lamer« gesucht, aber Sie haben das Thema nur hier gestreift, daher hier meine Frage:
Wie würden Sie eine Nummer mit Durchwahl gliedern? Laut Din 5008 steht vor der Durchwahl ein Bindestrich. Meine Kollegen wollen hier gerne (wie bei unseren Uhrzeitangaben) den längeren Gedankenstrich verwenden – nach der Vorwahl aber keinen, was mir nicht konsequent erscheint. Wie wäre Ihre Empfehlung?
A: 040 12345-333 (DIN)
B: 040 12345–333 (Kollegen)
C: 040–12345–333
D: 040 12345 333
Herzliche Grüße
Lene Berger
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Berger,
wer wäre ich, der DIN-Norm zu widersprechen? 😉 Ergo: Bindestrich vor der Durchwahl, sonst keine Bindestriche, auch nicht nach der Vorwahl.
Ich selbst hab mich hier auf meiner Website nicht dran gehalten, werde das aber mal zum Anlass nehmen, es zu ändern.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Moritz Maier meint
Hallo Frau Lamer, besten Dank für Ihren informativen Artikel. Leider habe ich eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe. Wie heißt es richtig:
Fr., 2. Juni bis Mo., 5. Juni 2017
oder
Fr., 2. Juni, bis Mo., 5. Juni 2017
Hoffe Sie können mich diesbezüglich aufklären. 🙂 besten Dank und liebe Grüße, Moritz Maier
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Maier,
in § 77 (3) der amtlichen Rechtschreibregeln findet sich folgendes Beispiel:
„Die Tagung soll Mittwoch, (den) 14. November(,) beginnen.“
Das sollte man so auf Ihren Fall übertragen können. Demnach wären beide Varianten korrekt (mit oder ohne Komma).
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Moritz Maier meint
Danke 🙂
Anja meint
Kann am den Artikel „den“ oder „dem“ auch weglassen?
Zum Beispiel:
Am Freitag, 13.09.2017 feiere ich meinen Geburtstag.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Anja,
ja, Sie können den Artikel auch weglassen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Michèle Corbat meint
Wie sind die Kommas beim folgenden Satz korrekt:
Wir laden Sie am Mittwoch, 3. Januar 2018 ab 18.00 Uhr herzlich zu … ein. Muss vor dem ab 18.00 Uhr ein Komma gesetzt werden?
Herzlichen Dank.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Corbat,
meiner Ansicht nach ist das Komma hier fakultativ. Sie können das Komma also setzen oder weglassen:
„… am Mittwoch, 3. Januar 2018(,) ab 18.00 Uhr“
Herzliche Grüße
Annika Lamer
S. Hoche meint
Hallo,
schreibt man 01. März oder 1. März?
Liebe Grüße
S. Hoche
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
Sie finden diese Fragestellung unter dem Abschnitt „Mit oder ohne führende Null?“. Richtig ist also „1. März“.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Andreas V. meint
Vielen Dank für Ihren informativen und schön geschriebenen Artikel. (-:
Ich bin darauf aufmerksam geworden, weil ich nach einer Erklärung suchte, warum immer mehr Menschen, Plakate, Fernsehsender etc. die meiner Auffassung nach falsche Schreibweise der Uhrzeit mit dem Punkt verwenden.
Leider kann ich absolut nicht nachvollziehen, warum der Duden die Punkt-Schreibweise erlaubt. Aber egal.
Der Scherpunkt meines Kommentars ist die erste Zeile.
Viele Grüße
Andreas V.
Patrik meint
Hallo,
wenn ich den Artikel aus dem Jahr 2013 auch im Jahr 2018 wiederbeleben darf…
Die korrekte Angabe von Zeitspannen werden nirgends ausführlich erklärt (ich beziehe mich dabei auf das www). Zumindest haben meine Recherchen kein brauchbares Ergebnis geliefert, außer – schlussendlich – ihre Seite. Ein Herr König hat das Thema dankenswerter Weise angeschnitten. Ihre Antwort ist für mich auch schlüssig.
Die Antwort schon ahnend möchte ich doch nachhaken und fragen, ob eine Schreibweise einer Zeitspanne analog zur Schreibweise von Geldbeträgen in einer Währung denkbar ist.
Deutlicher:
1,06 Euro –> Analoge Schreibweise einer Zeitdauer –> 01:06 Stunden (wären dann 1 Stunde und 6 Minuten).
Oder ist das totaler Schmafu?
Vielen Dank – es eilt nicht.
Patrik
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Patrik,
Sie dürfen gerne wiederbeleben. Tatsächlich arbeite ich gerade an einer erweiterten Neufassung dieses Artikels. Er wird voraussichtlich am Mittwoch online gehen.
Das Thema Zeitdauer wollte ich allerdings nicht aufnehmen, da es ja noch etwas anderes ist als Datum + Uhrzeit.
„01:06 Stunden“ für „1 Stunde und 6 Minuten“ finde ich schlüssig, auch erweiterbar in Sekunden: „01:06:30 h“. Die führende Null vor der Stunde würde man hier im Sinne einer einheitlichen Gliederung setzen. Ganz logisch ist sie nicht, denn eine Zeitdauer kann ja theoretisch auch eine dreistellige Stundenzahl umfassen oder mehr. Eventuell würde man dann aber auch auf Tage hochrechnen.
Auch ich schreibe jedenfalls auf meinen Zeitabrechnungen: „01:06:30 h“
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Oliver meint
Hallo Annika,
Wenn ich ein Datum als Untertitel oder Überschrift schreibe, kann man dann ein Komma vor der Jahreszahl setzen?
12. MÄRZ, 2007
oder
12. MÄRZ 2007
Gruß, Oliver
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Oliver,
nein, das wäre nicht zu empfehlen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Michael Schramm meint
Vielen Dank für den hilfreichen Artikel.
Ich bevorzuge und benutze stur nur noch das ISO 8601 Format. Es ist nicht nur kurz und unmissverständlich sondern wird überall auf der Welt richtig verstanden.
Im Informationszeitalter, denke ich, geht es gar nicht anders:
kurz – unmissverständlich – international
(geschrieben am 20180123T1222)
😉
Sabine meint
Bin hier gelandet, da ich nach der korrekten Schreibweise für Uhrzeiten suche. Also z.B. Viertel nach zehn. Zur Zeit sehe ich oft 10.15 Uhr. Bisher schrieb ich 10:15 Uhr. Was ist richtig? Doppelpunkt oder nur Punkt?
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Sabine,
Sie finden die Antwort auf Ihre Frage hier im Beitrag unter „Uhrzeiten richtig schreiben“, Punkt 1:
a) Zeitangaben (…) sind laut DIN 5008 mit einem Doppelpunkt zu gliedern.
b) Der Duden erlaubt zusätzlich den Punkt und die Hochstellung:
12:30 Uhr, 12.30 Uhr oder 1230 Uhr
Herzliche Grüße
Annika Lamer
D. Hädicke meint
Bei mir hat diese Seite mitlerweile ein festes Lesezeichen, weil ich jedesmal wieder unsicher bin und hier fix nachlesen kann. 😉 Danke für die kompakte und übersichtliche Aufbereitung!
Dr. Annika Lamer meint
Danke, das freut mich!
Viele Grüße
Annika Lamer
Birgit Mielenz meint
Guten Tag Frau Lamer,
vielen Dank für Ihren tollen Blog!
Eine kleine Anmerkung habe ich nur zu Punkt 4.b) – Bis-Strich:
Aus typografischer Sicht gilt hier die Empfehlung des Dudens als richtig und die der DIN 5008 als falsch:
Bis-Strich: Gedankenstrich (= Viertelgeviert-Strich) OHNE Leerzeichen, 17:45–18:00 Uhr.
Siehe hierzu https://www.typolexikon.de/gedankenstrich/
Viele Grüße
B. M.
Sabine meier meint
Grüezi aus der Schweiz…
Ich habe eine Frage zu den Zeitangaben. Wie schreibt man es richtig, wenn der Anlass nicht von Stunde bis Stunde geht, also:
9.30-11 Uhr oder 9.30-11.00 Uhr
Danke für die Antwort.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
ich würde empfehlen, in dem Fall die Schreibweise einheitlich zu gestalten, also:
9.30-11.00 Uhr
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Gabi meint
Hallo Frau Lamer,
ich habe die lange Liste der Kommentare und Ihre Antworten dazu nicht im Detail studiert. So mag meine Frage vielleicht schon gestellt worden sein?
Aber wie erkläre ich einem Ausländer, in welchen Fällen man im Datum den Monat ausschreibt und wann man ihn durch die Ordnungszahl ersetzt? Gibt es dafür eine Regel/Faustregel?
Vielen Dank und beste Grüße
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Gabi,
dafür gibt es meines Wissens keine Regel, es bleibt also dem Schreiber überlassen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Rolf meint
Hallo Frau Lamer,
wie schaut es mit der Zeichensetzung bei dem folgenden Beispiel aus:
Gestern(,) am 16.12.2018 fand unser Infoabend statt.
Ist das Komma zwingend nötig?
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Rolf,
hier müssen Sie ein Komma setzen.
Beste Grüße
Annika Lamer
Peter Bemer meint
Hallo Frau Lamer,
ich bin nach langem Suchen für die Lösung meines kleinen Problems auf Ihre Webseite gelangt.
Toll, was Sie hier auf die Beine gestellt haben.
Nun habe ich folgende Frage: heißt es z.B. in 6/2018 oder im 6/2018 ?
Liebe Grüße aus Berlin
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Bemer,
ich würde sagen, beides nicht. „Im“ geht meines Erachtens nicht vor einer rein numerischen Datumsangabe. „In“ wiederum könnte genauso ein Anglizismus sein wie das oft verwendete, aber im Deutschen nicht korrekte „in 2018“. Ich würde es ohne Artikel schreiben:
„Die nächste Veranstaltung findet 06/2018 statt.“ (Analog zu: „… findet 2018 statt.“)
Das ist allerdings keine gesicherte Regel, sondern nur meine persönliche Einschätzung.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Poguntke meint
Vielen Dank Frau Dr. Annika Lamer für diesen Beitrag:)
L.G.
Mario Poguntke
Sabine Schüttlohr meint
Liebe Frau Lamer,
von Freitag, dem 23. Februar 2018 …“.
„dem“ ist erlaubt, denn es richtig sich nach dem Fall, also, ich Frage „wann“ und dann heißt es „an dem 23. oder am 23. Februar.
Dr. Annika Lamer meint
Ich ergänze mal, worauf sich Frau Schüttlohr bezieht – Zitat aus meinem Beitrag:
„Jetzt wird es etwas knifflig, da sich im Duden dazu keine Beispiele finden. Überträgt man die Regeln von oben, komme ich auf folgende Alternativen:
Die Veranstaltung findet von Freitag, 23. Februar 2018[,] bis Sonntag, 25. Februar 2018[,] statt.
Die Veranstaltung findet von Freitag, den 23. Februar 2018[,] bis Sonntag, den 25. Februar 2018[,] statt.
Unsicher bin ich bei der Variante ‚von Freitag, dem 23. Februar 2018‘. Setzt man das ‚von‘ mit einem weggelassenen ‚am‘ gleich, wäre der Anschluss mit ‚dem‘ nicht erlaubt. Ich würde die Variante daher nicht nutzen. (Andere Meinungen bitte gerne im Kommentarfeld.)“
Liebe Frau Schüttlohr,
vielen Dank für Ihren Einwurf. Der Punkt, der mich nach wie vor zögern lässt, ist dieser hier:
„Sie können das ‚am‘ auch weglassen, dürfen dann jedoch kein ‚dem‘ verwenden:
Freitag, den 23. Februar 2018
Freitag, 23. Februar 2018“
Auch hier würde man ja „wann?“ fragen und darf trotzdem kein „dem“ setzen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Sebastian Teister meint
Hallo,
wie schreibe ich 24 Monats Vertrag in einer Überschrift?
– 24-Monats-Vertrag
– 24-monats Vertrag
– 24 Monatsvertrag
– 24 Monats Vertrag
…
Gruß
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
die richtige Schreibweise ist „24-Monats-Vertrag“. Die Zahl fügen Sie mit Bindestrich an, und wenn man einen Teil koppelt, muss man den Rest auch koppeln.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Sebastian Teister meint
Danke
h. dolder meint
frau lamer, grüezi
über die datum und uhrzeit suche bin auf ihrer seite „gelandet“.
es geht um die öffnungszeiten.
wie schrieb ich korrekt, oder ist beides richtig?
– Ausserhalb der Öffnungszeiten auf Vereinbarung
– ….. oder nach Absprache
danke für ihre unterstützung
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Dolder,
in Deutschland würde man sagen: „Außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung“. Aber in der Schweiz mag das ganz anders aussehen! Ich kann es Ihnen daher nicht beantworten. 🙂
Herzliche Grüße
Annika Lamer
h. dolder meint
besten dank für die antwort.
die wörter vereinbarung und absprache sagen das gleiche aus, oder?
so könnte es bei ihnen auch heissen,
„Außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache“ ?
nochmals danke und
ein sonniges wochenende
wünsche ich ihnen
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Dolder,
theoretisch schon. „Nach Vereinbarung“ ist jedoch gebräuchlicher.
Viele Grüße
Annika Lamer
Federico Garcia Aniorte meint
Liebe Frau Dr. Lamer,
kann man folgende Formulierung für richtig halten?
„Wir sehen uns ersten Januar“.
Es wäre eigentlich ähnlich wie „wir sehen uns nächsten Montag“.
Die Frage wird dann, wann man ein bestimmtes Datum ohne Präposition aber mit Akkusativ angeben kann. Vielleicht finden Sie eine Regel oder Beispiele, wenn es möglich bzw. unmöglich ist.
Danke für ihre großzügige Arbeit
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Garcia,
nein, „wir sehen uns ersten Januar“ gibt es nicht. Bei Ordnungszahlen geht das nicht.
Die Präposition kann man nur bei „nächsten“ und „letzten“ weglassen:
„Wir sehen uns (über-)nächsten Montag“, „wir haben uns (vor-)letzten Montag gesehen.“
Viele Grüße
Annika Lamer
Gisa Schuh meint
Liebe Frau Dr. Lamer,
toll, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diese komplizierten Fälle zur Kommasetzung zu sammeln. Ich werde dies in meinen Korrespondenzseminaren auch oft gefragt.
Allerdings sagt der Duden nach meiner Recherche zu dem Thema: Tag, Datum, Uhrzeit etwas anderes – siehe Regel D 32. Danach ist das Komma nach einem Datum, auch wenn eine Uhrzeit folgt, immer fakultativ.
Jetzt ist die Verwirrung komplett. Oder folgen Sie hier einer anderen Quelle?
Viele Grüße
Gisa Schuh
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Schuh,
unter Regel D 32 findet sich leider kein Beispiel mit „dem“. Verwiesen wird aber auf Regel D 108. Dort finden Sie:
„Wir treffen uns am Freitag, dem 12. August, [um] 20 Uhr.“
Die Konstruktion mit „dem“ + Uhrzeit hat also als einzige ein Muss-Komma.
Viele Grüße
Annika Lamer
Gisa Schuh meint
Liebe Frau Dr. Lamer,
danke für die fixe Antwort. Ich meine eigentlich eher Ihren Satz:
Am Freitag, den 23. Februar 2018 feiern wir unser Firmenjubiläum.
Ich denke, das Komma kann nach dem Datum stehen. Sie schreiben, es darf nicht stehen – wenn ich Sie richtig verstehe.
Viele Grüße
Gisa Schuh
Gisa Schuh
Dr. Annika Lamer meint
Liebe Frau Schuh,
danke, dass Sie noch mal nachhaken. Ich musste etwas suchen, habe jetzt aber meine ursprüngliche Quelle gefunden – ein Duden-Newsletter:
https://www.duden.de/sprachwissen/newsletter/Duden-Newsletter-050506
Darin heißt es:
„Am Sonntag, den 14. Mai 2006 feiern wir den Muttertag. Der Monatstag ist hier eine selbstständige Zeitangabe im Akkusativ. Da es sich um eine Aufzählung handelt, darf kein abschließendes Komma stehen.“
Ich finde aber, wenn der Duden das ernst meinst, müsste er es auch in sein Regelwerk aufnehmen. Dort findet es sich aber nicht. Ich werde daher meine Darstellung anpassen – warum es komplizierter machen als nötig.
Ich danke Ihnen für den Anstoß.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Nehls meint
Seit dem 1.Mai 1996 ist in Deutschland das verbindliche Datumsformat nach DIN/EN 28601 JJJJ-MM-DD bzw. ohne Trenner JJJJMMDD.
Die DIN 5008 ist eine „Ausnahmeregelung“ für „Schreib-und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“ ( Titel der DIN 5008 ).
In allen anderen Bereichen sollte, um Missverständnisse zu vermeiden das Datumsformat nach DIN / EN 28601 verwendet werden.
Im Internationalen Schriftverkehr schreibe ich das Datum wie folgt JJJJ-MM-DD.
Siehe auch ISO 8601 Wikipedia.
Kika meint
Prima! Und wie sollte man Fragen nach dem Datum bilden?
Dr. Annika Lamer meint
Was meinen Sie damit?
Beste Grüße
Annika Lamer
Stefanie meint
Bei dieser Schreibweise habe ich immer Bauchschmerzen und finde es sprachlich nicht korrekt: „Die Feier findet am 23. Februar 2018 um 16 Uhr statt.“, denn eigentlich findet die Feier nicht um 16 Uhr statt, sondern „beginnt“ um 16:00 Uhr.
Jürgen meint
Super! Vielen Dank für die Mühe! Ein echter Mehrwert des www.
Eine Frage habe ich noch:
Straßenfest am Samstag/Sonntag, 31. August/1. September 2019
oder
Straßenfest am Samstag/Sonntag, 31. August / 1. September 2019
Durch die Leerzeichen zwischen Tag und Monatsname erscheint mir im ersten Fall der 1. zu sehr an den August gerückt.
Im zweiten Fall werden dafür die Wochentage und Daten unterschiedlich behandelt.
Was ist richtig bzw. wie sollte man es schreiben?
Im Voraus schon besten Dank für die Antwort.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
die erste Variante ist korrekt: Der Duden sieht beim Schrägstrich kein Leerzeichen vor.
Aus typografischen Gründen kann es manchmal gerechtfertigt sein, sich darüber hinwegzusetzen. In diese Richtung könnte man in Ihrem Fall zwar argumentieren, aber wie Sie zu Recht anmerken, wäre das inkonsistent.
Viele Grüße
Annika Lamer
Andreas Brenner meint
Hallo Frau Lamer!
Wie schreibt man dann eine Uhrzeit korrekt die noch andauert. In einem Bericht wird z.B. ein defekt vermerkt der eben nicht sofort behoben werden kann. Ist dann 13:30 – ff korrekt?
Mit besten Dank,
Andreas Brenner
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Brenner,
ich denke nicht, dass es dafür eine Regelung gibt. In Ihren internen Berichten können Sie sich ja einigen, wie Sie das halten wollen. Ansonsten schreibt man „ff.“ noch mit einem Punkt.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
bertel meint
Hallo Frau Lamer,
danke für den wunderbaren Artikel! Fundierte Informationen verständlich aufbereitet finden sich leider immer weniger im Internet, Ihr Artikel gehört aber zweifelsfrei dazu und ist sofort in den Bookmarks abgelegt worden!
Herzliche Grüße
Bertel
Julia meint
Hallo, unglaublich viele Fragen zu diesem schwierigen Thema und ich habe noch eine neue:
„Wir beschenken Dich in August und Oktober mit…“
oder
„Wir beschenken Dich im August und Oktober mit…“?
Ich würde Variante 1 nehmen, aber eine Deutschlehrerin meinte, die zweite Variante wäre richtig. Das klingt meines Erachten aber total schief. Brauche bitte Hilfe 🙂
Danke.
Julia
*Der Blogbeitrag ist sehr schön und übersichtlich aufgebaut 🙂
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Julia,
danke für das nette Feedback.
Die Deutschlehrerin hat recht, es heißt „im August und Oktober“. 🙂
Das „dich“ übrigens klein, wenn es eine Werbebotschaft ist – groß nur in persönlich an jemand gerichteten Briefen, Mails, Textnachrichten o. Ä. (da ist es dann fakultativ).
Viele Grüße
Annika Lamer
Anne meint
Hallo Frau Lamer,
eine Frage zur Kommasetzung: Unter dem Stichpunkt „Bisstrich“ führen Sie dieses Beispiel an:
Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr
Intuitiv würde ich zwischen „Fr.“ und der Uhrzeitangabe ein Komma setzen, da es sich ja um zwei verschiedene Elemente handelt:
Öffnungszeiten: Mo.–Fr., 10:00–18:00 Uhr
Im Duden konnte ich dafür kein Beispiel finden, da die angeführten Beispiele sich dort eben auf fortlaufende Sätze beziehen. Allerdings heißt es, dass zwischen den einzelnen Teilen einer Datumsangabe Kommas stehen, wie Sie ja auch ausgeführt haben.
Sind beide Varianten möglich? Ist eine Variante besser?
Vielen Dank – ansonsten finde ich den Artikel sehr informativ!
zoltán meint
Hallo Annika,
Diesen Artikel finde ich sehr nützlich!
Ich habe zwei Fragen:
– Welches ist korrekt: „das Gesetz Nr. …. von 2012“ oder „das Gesetz Nr. … vom 2012“?
– Wenn ich ein Datum in Buchstaben umschreiben soll, wie ist es korrekt?
zum Beispiel: 21.04.2015
– einundzwanzigste April zweitausendfünfzehn
– der einundzwanzigste April zweitausendfünfzehn
oder etwas anders?
Viele Grüße,
Zoltán (aus Ungarn)
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Zoltán,
korrekt ist:
– das Gesetz Nr. … von 2012
Mir fällt kein Fall ein, in dem man das Datum in Worten schreiben würde. Ansonsten wäre das:
– „einundzwanzigster April zweitausendfünfzehn“, wenn das Datum alleine steht
– Im Satz kann es auch anders heißen: „Der einundzwanzigste April zweitausendfünfzehn war der Tag, an dem …“
Herzliche Grüße
Annika Lamer
zoltán meint
Vielen Dank für die Antwort!
Manchmal muss ich ungarische Geburtsurkunden und Heiratsurkunden ins Deutsche übersetzen und darin steht das Geburtsdatum auch in Worten geschrieben. Nun weiß ich wie man das korrekt schreibt!
Herzliche Grüße
Zoltán
iris seifert meint
Liebe Frau Dr. Lamer,
Die Abhandlung ist sehr hilfreich und informativ.
nur: ich habe ein neues Macbook, und der „Gedankenstrich“ geht mit „option + Bindestrich“ [US-Tastatur], und das geschützte Leerzeichen mit „control + shift + space“
Danke,
Iris Seifert
aDRIAN meint
Guten Tag Frau Lamer
Wie ist die korrekte Schreibweise bei einem abgekürzten Datum?
z.B. 06.11. oder 06.11
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Adrian
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Adrian,
auf jeden Fall mit Punkt: 06.11.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Eduard meint
Das Thema gab es 2015 doch schon einmal. 🙂
Ich bin selber auf der Suche nach dieser Schreibweise auf diesen super Beitrag gestoßen.
Ich empfinde die Schreibweise ohne Punkt auch als falsch.
In einer Terminübersicht oder einem Jahresplan mit wenig Platz ist sie dagegen ganz interessant.
Excel liefert die Variante 01.04 – 14.04 zum Beispiel als mögliche Formatierung, was natürlich zu der Annahme führt, es wäre korrekt.
Wie ich jetzt aber gelernt habe, muss ich zwischen „richtig“ und „interessant finden“ abwägen. 😉
Vielen Dank nochmal.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Eduard,
oh ja, Excel darf man nicht als Referenz heranziehen. Dort wird zum Beispiel auch das Prozentzeichen ohne Leerzeichen zur Zahl gesetzt, was ebenfalls nicht regelkonform ist.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Nikolas Böhm meint
Hervorragende, ausführliche und trotzdem gut nachvollziehbare Übersicht – vielen Dank!
Tom meint
Hallo,
meine Frau und ich haben gerade folgende Frage: Wird nach der aktuellen Norm DIN 5008 in einer Klammer vor dem Geburtsstern ein Leerzeichen eingefügt?
Beispiel: (* 11.12.2002) oder ( * 11.12.2002)
Viele Grüße
Tom
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Tom,
der exakte Fall wird in der DIN 5008 nicht aufgeführt. Ich sehe aber keinen Grund, ein Leerzeichen zu setzen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Of meint
Danke für den Artikel!
13.03.1997 13:00:00
13.03.1998, 13:00:00
Ich führe seit einigen Tagen eine Diskussion, ob hier das Komma hingehört oder nicht. Der Duden scheint mir hier uneindeutig zu sein. Bei dreikomponentigen Datumsangaben mit Wochentag, Datum und Uhrzeit kommen Kommas doch hin. Aber hier haben wir nur [Datum] [Uhrzeit].
Welche Version ist korrekt?
Danke schon einmal.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo,
Sie schreiben:
„Bei dreikomponentigen Datumsangaben mit Wochentag, Datum und Uhrzeit kommen Kommas doch hin.“
Das würde ich dann analog sehen.
In der DIN 5008 scheint der Fall auch nicht aufgeführt zu sein, sonst hätte man da noch mal schauen können.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Heiko Haida meint
Hallo Frau Lamer,
aus typografischen Gründen setze ich bei Datumsangaben immer Leerzeichen zwischen die einzelnen Bestandteile. Damit entsprechen die Ordinalzahlen (in Ziffern geschrieben) den Abkürzungen, für die es im Duden eine solche Regel gibt.
Also z. B. wäre es nicht 05.03.2021, sondern 5. 3. 2021. Die führenden Nullen lasse ich im Fließtext generell weg, denn das ist nur sinnvoll, wenn es um eine Vergleichbarkeit von Angaben oder eine Sortierung geht, wie es bei der ISO-Schreibweise der Fall ist, wo es ja dann 2021-03-05 lauten würde.
Vielleicht bildet sich das so nicht direkt in einer Norm oder einer Duden-Vorgabe ab, aber es erhöht die Lesbarkeit der Angaben ungemein.
Besten Gruß — H. Haida
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Haida,
da sind Sie ganz auf Duden-Linie, denn der Duden ist auch für Abstände. Das erwähne ich im Beitrag:
„Der Duden setzt Leerschritte zwischen die einzelnen Stellen, die DIN 5008 nicht.“
Die führende Null im Fließtext wegzulassen, ist ebenfalls dudenkonform.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Alexandra meint
Ich möchte gerne wissen, wie man das Datum 10-13.11.2021 oder 10-13.11.2021 richtig schreibt?
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Alexandra,
leider ist zwischen Ihren beiden Varianten kein Unterschied zu sehen, ich weiß also nicht, worauf Sie hinauswollen.
Es fehlt der Punkt nach der 10. Man setzt einen langen Strich, laut Duden ohne Leerzeichen: 10.–13.11.2021
Die DIN 5008 sieht Leerzeichen vor (siehe oben im Beitrag).
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Alexandra meint
Liebe Annika,
entschluldigung, dass ich die Beispiele falsch geschrieben habe.
Deine Antwort ist sehr hilfreich. Das ist genau es, was ich meinte.
Karin meint
Liebe Frau Lamer,
ich bin im folgenden Fall voll Ihrer Meinung:
„Ohne Wochentag steht gar kein Komma: Die Feier findet am 23. Februar 2018 um 16 Uhr statt.“
Allerdings suche ich vergeblich nach dem Beleg dafür, also nach dem Absatz im amtlichen Regelwerk. Haben Sie einen Hinweis für mich?
Viele Grüße
Karin
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Karin,
im Duden-Band „Sprachliche Zweifelsfälle“, Stichwort „Datum“ findet sich:
a) Sie rief ihn am 3. Juli kurz vor 18 Uhr an. Wir haben [am] Mittwoch um 10 Uhr eine wichtige Besprechung.
(…)
Nur eine zweigliedrige Tages- und Uhrzeitangabe mit zwei Präpositionen steht gewöhnlich ohne Komma (a), bei allen anderen Formen der Zeitangabe wird dieses Satzzeichen zwischen den einzelnen Datumsbestandteilen gesetzt.“
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Karin meint
Vielen Dank! Die Deutschlehrerin meiner Tochter hat in so einem Satz Kommas verlangt, Konsequenzen will ich daraus gar nicht ziehen, aber ich _musste_ jetzt einfach eine offizielle Bestätigung für mein Sprachgefühl finden 🙂
Dr. Annika Lamer meint
Ups 😬
Das kann ich verstehen!
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Manuel meint
Aufgrund von Reinigungsarbeiten wird gebeten, die Parkplätze am Mittwoch, dem 16.11., nicht zu nutzen. Ok so? Auch dieses Komma nach dem Punkt bei 16.11.,
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Manuel,
das Komma nach „16.11.“ steht Ihnen frei.
– Aufgrund von Reinigungsarbeiten wird gebeten, die Parkplätze am Mittwoch, dem 16.11., nicht zu nutzen.
– Aufgrund von Reinigungsarbeiten wird gebeten, die Parkplätze am Mittwoch, dem 16.11. nicht zu nutzen.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Daniel B. meint
Hallo Frau Lamer,
über diesen jetzt schon fast zehn Jahre alten Artikel bin ich auf Ihren Blog gestoßen.
Ich hätte eine Frage zur Auflistung von Öffnungszeiten.
(Mo.-Fr., 7-14 Uhr) – Die sieben mit führender Null oder ohne?
(Mo.-Do., 08-16 Uhr, Fr., 8-13 Uhr) – Nach dem Fr. ein Komma oder keines?
Vielen Dank und ich schmökere jetzt durch die weiteren Artikel.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Daniel,
Sie haben hier lauter Wahlmöglichkeiten:
– Mit führender Null oder ohne
– Mit Komma nach den Wochentagen oder ohne
Im zweiten Beispiel würde ich Kommas sparen, damit man leichter sieht, was zusammengehört.
Mo.–Do. 8–16 Uhr, Fr. 8–13 Uhr
Wichtig ist noch, dass Sie den langen Gedankenstrich verwenden statt den kurzen Bindestrich.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Ingrid meint
Guten Tag,
eine Frage hätt ich noch: Es geht Datumsangaben dieser Art: Freitag, 14.-Sonntag, 16. April 2023
Ich würde hier vor und nach dem Strich Leerzeichen setzen (oder „bis“ schreiben). Im Kollegenkreis gibt es aber keine Einigkeit. Was meinen Sie?
Vielen Dank.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Ingrid,
in solchen ausformulierten Texten würde ich den bis-Strich nicht empfehlen. Er ist eher geeignet, wenn man zum Beispiel auf einem Schild kurz und knapp die Öffnungszeiten angeben will.
Besser also: Freitag, 14. April bis Sonntag, 16. April 2023
Wenn es unbedingt der Strich sein soll, würde ich in diesem Fall Leerzeichen setzen, was von der DIN abgedeckt ist. Wichtig ist, den langen Gedankenstrich zu nehmen, nicht den kurzen Bindestrich.
Freitag, 14. April 2023 – Sonntag, 16. April 2023
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Sabine A. meint
Klugscheiß: das heißt doch Kommata, nicht Kommas
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Sabine,
beide Formen sind korrekt: https://www.duden.de/rechtschreibung/Komma
Viele Grüße
Annika Lamer
Kerstin meint
Hallo Annika,
Duden erlaubt nicht das „h“ für Uhr. Siehe: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Uhrzeitangaben.
Hier steht im Duden Folgendes dazu: „Aufpassen müssen Sie bei den Abkürzungen h (für Stunde) und m bzw. min (für Minute). Mit diesen Einheiten wird üblicherweise eine Zeitdauer angegeben: Eine Angabe wie z. B. 19 h 30 min bezeichnet eine Zeitdauer von neunzehn Stunden und dreißig Minuten und wird nicht als Uhrzeitangabe verwendet.“
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Kerstin,
dem gegenüber schreibt der Duden im Eintrag zu „h“:
„8 h = 8 Stunden, 8 Uhr“
https://www.duden.de/rechtschreibung/h_Hekto__hora_h_Moll
Der Eintrag findet sich genauso auch im Print-Duden. Und das hat Vorrang gegenüber den redaktionellen Sprachwissen-Beiträgen.
Aber ich würde ja eh davon abraten, h für Uhr zu verwenden. 🙂
Viele Grüße
Annika
Manfried Kundt meint
Guten Tag, Frau Dr. Lamer,
vielen Dank für Ihre sehr hilfreichen und spannenden Ausführungen.
Anregen möchte ich, über folgende Formulierung, die Sie in einigen Ihrer Beispielsätze verwenden, nachzudenken. Sie ist allgemein häufig so anzutreffen, aber meiner Meinung nach sprachlich und sachlich nicht korrekt:
„Die Feier findet am Freitag, dem 23. Februar 2018, um 16 Uhr statt.“
Die Feier findet nicht um 16 Uhr statt, sondern sie beginnt um 16 Uhr.
Ich würde es so schreiben:
„Die Feier findet am Freitag, dem 23. Februar 2018, ab 16 Uhr statt.“
oder „Die Feier findet am Freitag, dem 23. Februar 2018, statt und beginnt um 16 Uhr.“
Stimmen Sie mir in dieser Frage zu?
Herzliche Grüße
Manfried Kundt
Ellen Gerkensmeier meint
Hallo Frau Dr. Lamer,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen.
Meine Kundin schreibt in Ihren Texten:
Bitte beachten Sie, dass Bestellungen, Änderungen, Kündigungen bis zum 07. des Vormonats erfolgen müssen.
…muss dies in einem persönlichen Gespräch bis zum 31.05. eines Jahres mitgeteilt werden.
Nach Ihren Erläuterungen müssten die Nullen wegfallen. Ist das richtig?
Viele Grüße
Ellen Gerkensmeier
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Frau Gerkensmeier,
im zweiten Satz ist die führende Null völlig in Ordnung. Sie entfällt nur, wenn man den Monat ausschreibt – oder wie im ersten Satz weglässt.
– bis zum 7. des Vormonats
– bis zum 31.05. eines Jahres / oder 31.5.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Eh meint
Also aktuell erlaubt der Duden h NICHT als Zeitangabe, das steht hier aber anders. So einen Fehler sollte man nicht propagieren.
Bitte schnell korrigieren.
Dr. Annika Lamer meint
Leider schon. Zitat: „8 h = 8 Stunden, 8 Uhr“
Siehe hier:
https://www.duden.de/rechtschreibung/h_Hekto__hora__h_Moll
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Änni meint
Hallo Frau Lamer,
da ich leider nirgendwo im Netz eine Antwort auf meine Frage finden konnte, stelle ich sie einmal hier, da es hier bereits die Diskussion über „19h als 19 Stunden“ oder so ähnlich gab. Ich möchte nämlich genau das schreiben: dass „eine Arbeitszeit von 2 Stunden und 30 Minuten nicht überschritten werden darf“. Kann ich das als „2h30m“ abkürzen? Oder 2h 30m? Oder 2h 30min? Oder muss ich zwei Stunden und 30 Minuten ausschreiben? Oder…? Ich fühle mich komplett verloren und würde mich über eine Antwort sehr freuen, auch wenn es nicht ganz das Thema des ursprünglichen Beitrags ist…
Andreas Preuss meint
Generell orientieren sich die empfohlenen Regelungen von DIN 5008 an der Arbeit mit Textverarbeitungsprogrammen am PC. – Für mich eine wichtige Richtlinie.
Leider ist gerade im Format der Datums- und Zeitangaben, die von dieser Empfehlung ausgehende heutige globale Geschäfts- und Kommunikationssituation noch nicht zufriedenstellend berücksichtigt.
Daher haben wir in unserem Unternehmen unser Datumsformat an die heutige Situation angepasst.
Ziel ist es, eine genauere und verständlichere Definition der Zeit anzugeben.
Die Zeitzone (UTC+1) und der Ort muss hierbei immer mit angegeben sein.
Dies ist überhaupt Voraussetzung, wenn man ein Meeting plant, eine geschäftliche Verabredung oder einfach ein Computer-Backup wiederherstellen möchte.
Alles andere ist sehr unprofessionell und führt im Alltagsleben regelmäßig zu Missverständnissen.
Joachim k. meint
Liebe Frau Lamer,
was ist richtig?
Wir werden am Montag ca. um 08.45 Uhr da sein.
oder
Wir werden am Montag um ca. 08.45 Uhr da sein.
Bei Ihrer Ausführung
‚Bei numerischen Datumsangaben empfiehlt die DIN 5008 die Schreibweise JJJJ-MM-TT. Das hat sich im deutschsprachigen Raum jedoch noch nicht durchgesetzt; üblicher ist das Format TT.MM.JJJJ. Die DIN erlaubt auch das.‘
könnte man noch folgendes ergänzen:
Die DIN 5008 Schreibweise JJJJ-MM-TT ist in der Datenverarbeitung von Vorteil, z. B. in Tabellen und auch am Anfang von Dateinamen. So kann nach Datum sortiert werden. Die meiste Software kann das mit dem Format TT.MM.JJJJ nicht!
Danke für Ihren gut aufgemachten Beitrag, Joachim K.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Joachim,
die Wortstellung ist nicht entscheidend. Wenn Sie „ca.“ durch „ungefähr“ ersetzen, sehen Sie, dass beides vernünftig klingt.
Mit Ihrer Anmerkung zur Sortierbarkeit haben Sie natürlich recht, so handhabe ich es auch. Ich war hier lediglich beim Datum in Anschreiben, nicht bei der Datenverarbeitung oder Dateibenennung. Dennoch eine gute Ergänzung.
Herzliche Grüße
Annika Lamer
Astrid meint
Hallo Frau Lamer
auch wenn der Artikel schon älter ist, ich finde ich super informativ und hilfreich bei meiner Arbeit.
Eine Frage habe ich allerdings doch:
Es geht um die Angabe von Zeiträumen im Zusammenhang von Leistungsbeschreibungen.
Konkret etwa „Getränke sind von… bis… inklusive.“
Bei einer „geöffneten Bar 22-3 Uhr“ ist das noch einfach.
Wie verhält es sich aber um Mitternacht mit „null Uhr“, also 0 Uhr bzw 24 Uhr – wie schreibt man korrekt?
Kommt es ggf. darauf an, ob ich den Tag damit beende mit 22-24 Uhr habe, oder aber den Tag beginne mit 0-3 Uhr?
Rein vom Gefühl her tendiere ich in beiden Fällen zu 22-0 Uhr bzw. 0-3 Uhr.
Beste Grüße
Astrid
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Astrid,
das ist eine spannende Frage. 24 Uhr bezeichnet das Ende des alten Tages, 0 Uhr den Beginn des neuen Tages (auch wenn es derselbe Zeitpunkt ist).
Deshalb auf jeden Fall: 0–3 Uhr
Bei 22–24 Uhr oder 22–0 Uhr wäre ich flexibler, auch wenn mir Ersteres logischer erscheint.
Eine direkt im Duden festgeschriebene Regel gibt es dazu meines Wissens nicht.
Viele Grüße
Annika Lamer
J.H. meint
Hi,
kommt nach einem Datum im Format xx.yy. noch ein Punkt als Satzzeichen oder nicht, weil´s blöd aussieht :)?
so:
Die Auslieferung erfolgt am 07.10..
oder:
Die Auslieferung erfolgt am 07.10.
Viele Grüße J.
Dr. Annika Lamer meint
Hallo J.,
man setzt nie zwei Punkte hintereinander. Korrekt ist also:
Die Auslieferung erfolgt am 07.10.
Herzliche Grüße
Annika Lamer