Zitate sind wie Pralinen – sie üben auf viele Menschen eine magische Anziehungskraft aus, sind aber mit Vorsicht zu genießen. „Hach, so schön gesagt, so etwas Schlaues hätte ich auch gerne auf meiner Website.“ Und schon wird der hübsche Sinnspruch auf die Website gestellt. Aber Achtung – nicht jedes Zitat dürfen Sie einfach so verwenden. Tatsächlich nur die allerwenigsten.
Gemeinfreie Zitate
Ist der Autor Ihres Lieblingszitates schon 70 Jahre tot, sind Sie auf der sicheren Seite: Das Zitat ist gemeinfrei, Sie dürfen es verwenden (natürlich trotzdem unter Angabe des Urhebers). Es gibt allerdings auch den Fall, dass man den Autor des Zitates nicht mehr kennt bzw. nie gekannt hat. Dann endet das Urheberrecht 70 Jahre nach Erstveröffentlichung. Schwierig herauszufinden, meinen Sie? Stimmt, aber so ist nun einmal die Gesetzeslage.
Zweckgebundene Zitate
Womöglich schütteln Sie jetzt verständnislos den Kopf. Werden Zitate nicht etwa trotzdem zuhauf verwendet? Korrekterweise gibt es hier jedoch nur zwei Möglichkeiten: Entweder, der Webseitenbetreiber, Verlag etc. hat sich die Erlaubnis beim Urheber eingeholt. Oder aber es findet eine Auseinandersetzung mit dem Zitat statt. Wird das Zitat nämlich benötigt, um die eigene Position zu stützen oder zu diskutieren (wie zum Beispiel in der Wissenschaft), ist seine Verwendung nach § 51 UrhG erlaubt.
Legales Zitieren
Als Unternehmer haben Sie also drei Möglichkeiten, ein Zitat legal zu verwenden:
- Der Urheber ist schon 70 Jahre tot.
- Sie holen beim Urheber die Erlaubnis ein.
- Das Zitat erfüllt für Ihre Argumentation einen besonderen Zweck, der über die bloße Illustration hinausgeht.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie anhand eines Zitates Ihre Unternehmensphilosophie erläutern. Je expliziter Sie sich dabei mit dem Zitat auseinandersetzen, desto besser. Wenn Sie es hingegen als ein bloßes Motto oben auf Ihre Seite setzen, dann ist das nicht korrekt.
Was passiert bei einem Verstoß?
Gegen eine unrechtmäßige Verwendung können sich der Urheber oder seine Erben wehren, indem sie Abmahnungen verschicken. Einen besonderen Eifer legt hier zum Beispiel die Erbin von Karl Valentin an den Tag. Webseitenbetreiber, die auf ihren Seiten ein Valentin-Zitat verwendet haben, wurden in letzter Zeit reihenweise abgemahnt – unter Androhung einer Vertragsstrafe von bis zu 10.000 EUR.
Fazit: Selbst backen statt Pralinen naschen
Dass der Fall Valentin so prominent werden konnte, zeigt, dass es sich nicht um den Regelfall handelt. Sprich, bei anderen Urhebern mag die Gefahr einer Abmahnung geringer sein. Dennoch sollten Sie den Ärger lieber nicht riskieren. Und besser die Finger von der Praline lassen, sei sie auch noch so verführerisch. Selbst backen ist billiger – und magenschonender.
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Klaus Beyer meint
Sehr geehrte Frau Dr.Lamer,
auf der Suche nach all´den Fallstricken, in denen man sich verfangen kann, bei der Verwendung von Zitaten habe ich bisher im Netz keine Ausführung zum Übersetzen von Zitaten gefunden. In meinem Interesse geht es um das Übertragen von Zitaten in die Niederdeutsche Sprache. Gerade hierbei kann es durchaus zu Textabänderungen kommen, wenn man den Sprachgewohnheiten der Leser entsprechen will. Wie weit dürfen hier Textabänderungen oder auch -anpassungen vorgenommen werden ohne, dass man sich nicht den Vorwurf der nicht zitatgerechten Wiedergabe gefallen lassen muss. Z.B. Rechtschreibänderungen oder angepasste Vokabeln.
Mit freundlichem Gruß verbleibt
Klaus Beyer
klaber40@web.de
Dr. Annika Lamer meint
Hallo Herr Beyer,
beim Übersetzen haben Sie Freiheiten, denn es soll ja natürlich klingen. Bei einem einzelnen Zitat würde ich mich so eng wie nötig und so frei wie möglich verhalten. Wichtig ist, dass der Sinn nicht verfälscht wird.
Viele Grüße
Annika Lamer